Auszug - Alternative Antriebe bei Fahrzeugneubeschaffungen berücksichtigen
Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass mit dem Antrag allgemein alternative Antriebsarten und nicht ausschließlich E-Mobilität gefördert werden soll. Bezüglich der Anschaffung eines alternativ angetriebenen Bürgermeister-Dienstwagens betont BzBm'in Richter-Kotowski, dass sie dem sehr positiv gegenüber stehe, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Bisher achtete der Rechnungshof sehr genau auf die Höhe der Leasingraten der Dienstwagen der Bezirksbürgermeister, die bei Dieselfahrzeugen am günstigsten sind. Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilte kürzlich schriftlich mit, dass der Einsatz alternativer Antriebsarten künftig unterstützt werden soll. Es muss jedoch auch gesichert sein, dass ein entsprechender Dienstwagen im Vollbetrieb funktionsfähig ist, also u.a. ein mehrstündiger Betrieb der Standheizung möglich ist. Für den nächsten Dienstwagen wird das Leasing eines Hybrid-Fahrzeugs geprüft.
Die CDU-Fraktion beantragt die Streichung des zweiten Satzes. Der Änderung wird mit 8 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen zugestimmt.
Der Antrag wird in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen. |
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