Auszug - Für Schulische Suchtprävention und Suchthilfekoordination ausreichende Stellenbesetzung
Der Ausschuss diskutiert über die Zuständigkeit für diesen Antrag, da beide Stellen dem Gesundheitsamt zugeordnet sind. Während die SPD-Fraktion den sachlichen Zusammenhang in diesem Ausschuss sieht, sind die Fraktionen der CDU- und Grünen-Fraktion der Meinung, dass die Sachkunde der zuständigen Bezirksstadträtin Markl-Vieto für die Beratung benötigt wird.
Da keine Einigung erreicht wird, lässt die Vorsitzende über den Antrag der CDU-Fraktion, diesen Ausschuss für nicht zuständig zu erklären, abstimmen.
Der Ausschuss erklärt sich mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung für nicht zuständig. |
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