Drucksache - 1513/IV  

 
 
Betreff: Für Schulische Suchtprävention und Suchthilfekoordination ausreichende Stellenbesetzung
Status:öffentlichAktenzeichen:1075
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
02.02.2016 
43. öffentliche Sitzung des Schulausschusses erledigt   
Ausschuss für Gesundheit und Gleichstellung Empfehlung
02.03.2016 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
06.04.2016 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung vertagt   
04.05.2016 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.12.2015
2. Ergebnis Schule vom 02.02.2016
3. BE GesGleich vom 04.05.2016
4. Beschluss vom 18.05.2016

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend den Bereich Suchthilfekoordination mit dem Bereich der Schulischen Suchtprävention ohne Kürzung der Stellenanteile zusammenzulegen und dieses personell zu unterlegen, das bedeutet, die halbe Stelle bei der Schulischen Suchtprävention auf eine ganze Stelle aufzustocken, damit der Bereich Suchthilfekoordination endlich wieder seine Arbeit aufnehmen kann.

 

Begründung:

 

Seit Anfang des Jahres 2015 ist die Stelle im Bereich Suchtprävention/ Gesundheitsförderung und auch die Suchthilfekoordination nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters nicht mehr besetzt worden.

 

Die Schulische Suchtprävention und die Suchthilfekoordination sind für den Bezirk wichtige, bedeutsame und sich ergänzende Strukturen, die beide jeweils mit 50% RAZ ausgestattet sein müssen. Anders ist die Bewältigung des enormen Arbeitspensums nicht mehr möglich, und für den Bezirk wäre es ein unverantwortlicher Rückschritt für die Sucht- und Präventionsarbeit, wenn nicht endlich gehandelt wird.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Dezember 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

 

Buchta                            Krohm

 

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Der Antrag wurde am 02.02.2016 in der 43. Sitzung des Schulausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung für nicht zuständig.

 

 

Stahr

Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag wurde am 04.05.2016 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 18.05.2016 beschlossen:

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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