Auszug - Familienfreundlicher Bezirk III: Spielleitplanung für Steglitz-Zehlendorf
Aus Sicht des Amtes wird die Spielleitplanung nicht dem Stadtentwicklungsamt zugeordnet. Die Zuständigkeit wird hier bei der Abteilung Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau gesehen. Sollte der Antrag dennoch dem bezirklichen Stadtplanungsamt zugeordnet werden, wird dort auf fehlende freie Personalkapazitäten hingewiesen. Es müsste zur Umsetzung ein externes Büro beauftragt werden, für dessen Beauftragung jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es wird anerkannt, dass ohne eine belastbare Aussage, welche Ressourcen für die Durchführung des Antrages notwendig sind, der Antrag nicht beschlossen werden kann. Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag zu vertagen und darüber nachzudenken, ob der Ältestenrat den Antrag in den Haushaltsausschuss überweisen sollte, da mit einer Beauftragung eines evtl. benötigten externen Büros Haushaltsmittel gebunden werden müssten. Dem Vorschlag wird gefolgt und der Antrag wird vertagt.
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