Auszug - Absperrgitter Parkplätze Steglitzer Damm 31-39  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 03.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1071/IV Absperrgitter Parkplätze Steglitzer Damm 31-39
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:763
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Fischer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass es für das Absperrgitter keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung gäbe

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki erklärt dazu, dass es für das Absperrgitter keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung gäbe. <im Vorfeld der Einrichtung des damaligen Wochenmarktes wurde allerdings eine Aufstellung empfohlen. Es handelt sich somit nicht um eine Verkehrseinrichtung nach § 43 StVO. Die Zuständigkeit für die Entfernung der Absperrgitter liege beim Straßeneigentümer. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gäbe es keinen Grund die Gitter stehen zu lassen. Lediglich zwei neben der Fahrbahn befindliche oberirdirsche Versorgungskästen müssten dann gegen den Fahrzeugverkehr abgesichert werden. Das Amt wird dem Fachbereich Tiefbau empfehlen, dass Schutzgitter kurzfristig zu entfernen.

Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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