Auszug - Erweiterung des Bebauungsplanes 6-22 auf die Jugendfreizeiteinrichtung G. Marshall  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 6.5
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 07.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1003/IV (neu) Erweiterung des Bebauungsplanes 6-22 auf die Jugendfreizeiteinrichtung G. Marshall
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:705
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Semler
2. Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe sich zwar in schwerer Abwägung für die Lärmschutzwand an der Skaterbahn des Jugendfreizeitheims George Marshall entschieden und würde diese auch mittragen

Die SPD-Fraktion erklärt, sie habe sich zwar in schwerer Abwägung für die Lärmschutzwand an der Skaterbahn des Jugendfreizeitheims George Marshall entschieden und würde diese auch mittragen. Die Wand schütze jedoch nur die Bewohner der Neubauten des Truman Plaza Areals vor Lärm. Da das Thema der Lärmemissionen, die von der Skateranlage ausgehen, nun jedoch in die öffentliche Diskussion geraten sei, sei es nicht ausgeschlossen, dass auch die Bewohner der angrenzenden ehemaligen Alliierten-Wohnungen bzw. der in den 90-er Jahren errichteten Häuser nun ebenfalls und möglicherweise auf dem Klageweg eine Lärmschutzwand fordern könnten. Daher fordere sie in ihrem Antrag, den Geltungsbereich des für die Truman Plaza aufgestellten Bebauungsplans 6-22 auf die Jugendfreizeiteinrichtung George Marshall zu erweitern und dabei die zugehörigen Außenflächen für die Jugendnutzung abzusichern.

Die den Antrag mittragende Piraten-Fraktion weist darauf hin, dass dies im B-Plan für das Neubaugebiet Cedelia ebenfalls möglich war. Im Übrigen hätte man die Errichtung einer Schallschutzwand vermeiden können, wenn man für die Skaterbahn schalldämpfende Materialien verwendet hätte.

Die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und das Amt sprechen sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aus. Die CDU-Fraktion erklärt, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Antrag das Gegenteil von dem erreicht, was er bezweckt. Aufgrund der Gesetzeslage habe der Schutz der Anwohner vor Lärm Vorrang. Hieran könne auch eine Einbeziehung des Jugendfreizeitheims in den B-Plan nichts ändern. Wenn nun der Bebauungsplan bei der beabsichtigten Erweiterung neu aufgerollt würde, müsste auch die Frage der von der Skaterbahn ausgehenden Lärmemissionen genauestens untersucht werden, und dies könnte zu dem Ergebnis führen, dass die Lärmschutzwand sogar noch festgesetzt werden oder die Skaterbahn weichen müsste.

Die Fraktion GRÜNE weist auf den großen Arbeitsaufwand hin, den eine Änderung des Bebauungsplans mit sich brächte. Sie appelliert an die SPD-Fraktion, hier nicht eine Büchse der Pandora zu öffnen, denn die Prüfungen und Beteiligungen, die bei der Erweiterung des Bebauungsplans notwendig sind, könnten auch zu dem Ergebnis führen, dass aufgrund der umgebenden Wohnbebauung an dieser Stelle eine Skaterbahn nicht möglich ist.

BzStR Schmidt erklärt, das Amt sei der Betreiber der Skaterbahn und wolle diese erhalten. Er begrüßt die Aussage der SPD-Fraktion, dass sie mit der jetzigen Lärmschutzwand einverstanden ist. Er verstehe den Antrag allerdings so, dass die Erweiterung des Bebauungsplans und die damit einhergehende Absicherung der Außenflächen des Jugendfreizeitheims für die Jugendnutzung die Lärmschutzwand überflüssig machen soll. Da von der Skaterbahn jedoch Lärmemissionen ausgehen, gebe es planungsrechtlich nur zwei Möglichkeiten: eine Skaterbahn plus Lärmschutzwand oder keine Skaterbahn. Es sei völlig abwegig, im B-Plan festlegen zu wollen, dass in dem Wohngebiet eine Skaterbahn ohne Lärmschutzwand betrieben werden könne. Die CDU-Fraktion befürchtet, dass eine solche Festlegung mit größter Wahrscheinlichkeit eine Klagerunde der Anwohner auslösen würde. BzStR Schmidt erklärt, diese Klagen könnten sogar damit enden, dass noch weitere Lärmschutzwände errichtet werden müssen, um auch andere Anwohner zu schützen. Damit wäre das Gegenteil von dem erreicht, was die SPD-Fraktion beabsichtigt.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass an dieser Stelle im Wohngebiet eine Skaterbahn nie hätte eingerichtet werden dürfen. Um sie zu erhalten, habe der Bezirk beim Abschluss des Städtebaulichen Vertrags den Kompromiss erzielen können, dass zwischen der neuen Wohnbebauung und der Skaterbahn eine Lärmschutzwand errichtet wird. Wenn nun die SPD-Fraktion impliziere, dass die Skaterbahn gesichert und die Lärmschutzwand überflüssig werden könnte, dann schüre sie vorsätzlich die Empörung bzw. die Erwartungen mancher Anwohner bzw. Gruppierungen. Verwerflich sei, dass ihr letztlich die Wirkung in der Presse wichtiger sei als die Skaterbahn. Statt mit dem erzielten Status Quo zufrieden zu sein, würde die SPD-Fraktion geradezu herbeireden, dass die anderen betroffenen Anwohner klagen. Die Fraktion GRÜNE warnt die Piraten-Fraktion davor, dem Antrag „aus populistischen Gründen“ zuzustimmen.

Die SPD-Fraktion kritisiert diese Aussagen als polemisch und ungerechtfertigt und erklärt, ihr sei genau wegen dieser möglichen Klagen der Anwohner der Alliierten-Wohnungen bzw. der Häuser aus den 90-er Jahren daran gelegen, dass die Skaterbahn durch eine entsprechende Festschreibung erhalten bleibt.

Auf Bitten der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN wird der Antrag vertagt.

 
 

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