Auszug - Nutzungskonkretisierung Platz des 4. Juli  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 03.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306 - Live-Übertragung
Ort: Rathaus Zehlendorf
0945/IV Nutzungskonkretisierung Platz des 4. Juli
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:639
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Kronhagel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Seitens der SPD-Fraktion wird die zeitliche Befristung des Antrags hinterfragt

Seitens der SPD-Fraktion wird die zeitliche Befristung des Antrags hinterfragt.

Die CDU-Fraktion erläutert, dass dies an einer von den Anliegern berichteten Übungszeit der Fahrschulen in der Nacht und feiertags liege. Die zeitliche Einschränkung solle dies verhindern. Eine besondere Belastung stelle zudem der Lieferverkehr dar. Rückwärtsfahrende LKW emittieren unangenehme Geräusche für die Anwohnerinnen und Anwohner durch lautes Piepen.

Die Piraten-Fraktion erklärt, dass die Einfahrt zum Platz besser gekennzeichnet werden sollte. Der Gleichbehandlungsgrundsatz spräche zudem gegen eine einseitige Benachteiligung des LKW-Verkehrs.

BzStR Karnetzki berichtet, dass der Platz eine von zwei ausgewiesenen Fahrübungsflächen darstelle und multiple Problemlagen auf dem Platz vorlägen. Insbesondere sei die illegale Nutzung eine hohe Belastung. Auch Lärm durch gewerbliche Anlieger sei von den Bürgerinnen und Bürger berichtet worden.

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

a)              ob das Zusatzschild zum bereits bestehenden Zeichen 250 auf der Zufahrt zum Platz des 4. Juli von derzeit „ Fahrschulen und Prüfungsfahrzeuge frei“ auf „ Fahrschulen und Prüfungsfahrzeuge bis 3,5 t werktags von 8-19 h frei“ verändert werden kann,

b)              ob die Platzfläche von den Kfz-Stellplätzen durch Leitplanken, kniehohe Gitter, Baumreihen o.ä. abgegrenzt werden kann, damit der Zugang nur über die Zufahrt möglich ist und das Zeichen 250 auch tatsächlich wahrgenommen wird.

Begründung: gleichbleibend.“

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei einer Enthaltung angenommen.

 

 
 

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