Auszug - Fußgänger schützen
BzStR Karnetzki berichtet, dass im gegenständlichen Verkehrsbereich auf Nachfrage bei der Polizei keine Unfalllage ergeben habe. Eine im Antrag vorgesehene Anordnung seitens der Unteren Verkehrsbehörde sei daher rechtlich nicht zulässig, da es an einem Anordnungsgrund mangele. Die Fraktion der Piraten macht darauf aufmerksam, dass eine solche Anordnung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung regelmäßig erfolgen müsste und dies unangemessen sei. Die SPD-Fraktion stellt heraus, dass der Antrag seinen Sinn verfehlen würde. Die Fraktion der Grünen erklärt, dass eine solche Anordnung die Situation für Fußgänger verbessern könnte. Die Antrag stellende Fraktion ändert den Antrag wie folgt: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den Ausfahrtbereich des Parkplatzes der Geschäfte an der Breisgauer Straße (ggü. Einmündung Altvaterstraße) als solche besser zu markieren und insbesondere auf den Vorrang der Fußgänger hinzuweisen oder den Eigentümer zu bitten, dies zu veranlassen.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. |
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