Auszug - Einzelhandel am Hindenburgdamm stärken
BzStR Karnetzki führt aus, dass bei der Prüfung des Antrags der Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten sei und daher nicht einzelne Gewerbetreibende bevorzugt werden dürfen. Zudem sei für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung der tatsächliche und gegenwärtige Bedarf maßgeblich. Die im Antrag genannten Hausnummern seien im Übrigen nicht vollständig nachvollziehbar, da tatsächlich Bereiche um das KIinikum benannt seien. Das Ziel des Antrags sei jedoch eine Form der Wirtschaftsförderung, die nicht Regelungszweck der StVO sei. Die Fraktion der Piraten erklärt, dass die vorhandenen Läden entweder selber über Parkplätze verfügten oder sich in der Nähe welche befänden und daher kein Bedarf aus Gründen des Einzelhandels gegeben sei. Die CDU-Fraktion erklärt, dass diese Argumentation Ursache und Wirkung vertausche. Die geringe Attraktivität des Standorts habe auch mit der geringen Anzahl von Parkplätzen zu tun. Die Grüne-Fraktion erklärt, durch das Anordnen von Parkplätzen könne in der Perspektive auch der Standort gestärkt werden. Der Antrag wurde auf Wunsch der Antragstellenden Fraktion vertagt. |
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