Auszug - Schultoiletten sanieren
(Anmerkung zum Protokoll: Der Großteil der Erörterungen zum vorhergehenden TOP 4.1 (Drs. Nr. 555/IV) bezieht sich auch auf diesen Tagesordnungspunkt. Speziell zu diesem TOP wird noch Folgendes geäußert:) BzStR’in Richter-Kotowski weist darauf hin, dass beim kommenden Bezirkshaushalt 2014 erstmals eine Abtrennung der Mittel, die ausschließlich für die bauliche Unterhaltung der Schulen vorgesehen ist (Kapitel 3306 Titel 519 02), von der allgemeinen baulichen Unterhaltung (Kapitel 3306 Titel 519 00) vorgenommen wird. Die im Antrag genannten 500.000 Euro würden daher entsprechend ihrer Zweckbindung der Sanierung von Schultoiletten über den Titel 519 02 verausgabt. Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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