Auszug - Sicherheit des Forschungs-Reaktors in Wannsee  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1872/III Sicherheit des Forschungs-Reaktors in Wannsee
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1255
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-, CDU-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Markl-Vieto, Schröder
2. Hippe, Karnetzki, Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr BV Kronhagel regt an, aus der gestrigen BVV den Antrag der SPD-Fraktion; Drs. 1921/III, mit in die Beratung aufzunehmen. Der Umweltausschuss stimmt dem zu.

Herr BV Semler macht darauf aufmerksam, dass ca. 40 t radioaktives Material auf dem Gelände oberirdisch gelagert werden. Herr Dr. Ruck ergänzt, dass es sich hierbei um die Sammelstelle für schwach radioaktive Abfälle handle, die noch mindestens bis 2015/2016 dort gelagert werden müssten, da derzeit auch für diese Abfälle kein Endlager betriebsbereit ist.

Frau BV Dr. Kottusch-Geiseler sieht keine Durchsetzungsmöglichkeit, dass ab sofort keine Flugzeuge mehr den Reaktor in entsprechendem Abstand überfliegen. Außerdem würde im Gesundheitsausschuss regelmäßig über die Notfallpläne berichtet. Sie schlägt vor, den 1. Absatz der Drs. 1872 zu streichen.

Herr Dr. Ruck informiert über die Quelle für künstliche Isotope (Sr 90, Cs 137) in der Nähe des HMI, (Atomwaffenversuche bis 1966, Tschernobyl 1986), über die in der Presse fehlerhaft berichtet wurde. Zum Stand der Flugbeschränkung zitiert er aus der Antwort des Senats zur mündlichen Anfrage des Abg. Peter Trapp (CDU) Drs. 16/20804: „Über dem Forschungsreaktor BER II … ist ein auf 671 Meter Höhe begrenztes Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von 1.482 Metern eingerichtet. … Flugbeschränkungsgebiete können aus Sicherheitsgründen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) angeordnet werden. … In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine Flugverbotszonen. Das deutsche Luftverkehrsgesetz ermöglicht Luftsperrgebiete. Diese Möglichkeit wird aber derzeit nicht genutzt.“ Für weiteren Informationsbedarf zum Umfang der Stresstests an Leistungsreaktoren verweist er auf die Internetseite der Reaktor-Sicherheitskommission rsk-online.de.

Herr BV Semler macht nochmals deutlich, dass auch ein Forschungsreaktor sich einem Stresstest zu unterziehen habe, der schnellstmöglich durchgeführt werden sollte.

 

Die Drucksache 1872/III wird daraufhin wie folgt geändert:

 

              „Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums BER II ein Sicherheits-
testschnellstmöglich durchgeführt wird und dass ab sofort keine Flugzeuge
den Forschungsreaktor überfliegen.

 

Außerdem sollen die Notfallpläne für die Bevölkerung in Wannsee überprüft werden und dem Umweltausschuss berichtet werden, wie der Reaktor und die radioaktiven Abfälle gegen Flugzeugabstürze abgesichert sind. Gegebenenfalls soll geprüft werden, ob eine Abdeckung des Reaktors oder andere Maßnahmen gegen Flugzeugabstürze nachträglich errichtet werden müssen.

 

Ferner ist die BVV über das Ergebnis des Sicherheitstests zu unterrichten.“

 

Die Begründung bleibt unverändert.

 

Die Fraktionen der CDU, SPD und FDP treten dem Antrag in der geänderten Fassung bei.

 

Der geänderte Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung dem federführenden Ausschuss zur Annahme empfohlen.

 

Abschließend wird die Frage gestellt, ob es auch einen BER I gebe. (Die Antwort nachträglich aus Wikipedia: Der Berliner Experimentier-Reaktor ist ein Forschungsreaktor, der auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialien und Energie (früher Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung) in Berlin-Wannsee betrieben wird. Der erste Reaktor unter diesem Namen, BER I, war zwischen 1958 und 1972 in Betrieb, das Nachfolgegerät BER II wird seit 1973 genutzt. Er hat eine Nennleistung von 10 MW. Er wird als Neutronenquelle ausschließlich zu Forschungszwecken eingesetzt.)

 
 

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