Drucksache - 0624/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Neugestaltung der Verträge der an der Musikschule Unterrichtenden keine finanzielle Notlage der Betroffenen zur Folge hat. Die Verhandlungen sollen in Abstimmung mit den anderen Bezirken geführt werden.
Begründung:
Auf Grund eines Einspruches der Deutschen Rentenversicherung Bund müssen die Verträge der Lehrkräfte an den Musikschulen neu gefasst werden. Die Umstrukturierung kann zu nicht akzeptablen sozialen Härten führen. Die wertvolle Arbeit der Musikschulen muss fortgeführt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Juni 2013
Für die Fraktion der CDU
H i p p eE b e r l
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Der Antrag wurde am 11.09.2013 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
“Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 01.08.2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 01.08.2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:
Begründung:
Zu 1. Es müssen nicht nur die durch die neue AV entstanden Einkommenseinbußen für die freien Mitarbeiter ausgeglichen werden, sondern darüber hinaus auch der Status eines Selbstständigen bei der Honorarbemessung Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass üblicherweise Selbstständige in ihrer Preiskalkulation beispielsweise die Kosten für die Selbstverwaltung, für die An- und Abfahrten, Risiken von Marktschwankungen/Auftragslage sowie Rückstellungen für die Altersvorsorge einfließen lassen. Durch den Honorarsatz gemäß der geltenden AV Honorare MuS sind diese Faktoren nicht berücksichtigt.
Zu 2. Durch die Musikschule beauftragte „sonstige Tätigkeiten“ und die Teilnahme an Prüfungen sind hinsichtlich der Honorarhöhe deutlich nach oben anzupassen.
Zu 3. Die Honorarhöhe muss sich an den jeweiligen Hochschulabschlüssen der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer orientieren. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen werden das Studium und der Beruf des Musikschullehrers immer weniger attraktiv. Beispielsweise in dem Bereich der „Musikalischen Früherziehung“ ist der Beruf bereits als „Mangelberuf“ anerkannt.
Zu 4. Praxistaugliche Regelungen für das Nachgeben von ausgefallenen Unterrichtsstunden sind einzuarbeiten. Die derzeitige Regelung löst sowohl bei den Vertragspartnern als auch bei den Musikschullehrerinnen und Musikschullehrern erhebliche Irritationen aus. Die derzeitige Regelung führt zu einer Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Vertragspartner, dem Lehrer und der Musikschule.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 21. Sitzung am 16.10.2013 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die "Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)", die zum 01.08.2012 in Kraft getreten sind und mit der Einführung neuer Honorarverträge zum 01.08.2013 umgesetzt wurden, unter Berücksichtigung folgender (Mindest-) Forderungen korrigiert werden:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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