Die Umsetzungsstruktur der Fachkräftestrategie 2035 besteht aus vier Elementen und baut auf den bewährten Strukturen auf, die zur Entwicklung der Fachkräftestrategie 2035 etabliert wurden. Darüber hinaus werden existierende Abstimmungs- und Entscheidungsstrukturen innerhalb des Berliner Senats genutzt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und klare Zuständigkeiten zu definieren.
Das Arbeitsgremium für die Fachkräftesicherung im Land Berlin ist die Interministerielle Arbeitsgruppe (ImAG), die die Fachkräftestrategie 2035 bereits erarbeitet hat. Die ImAG bewertet das Monitoring und leitet entsprechende Handlungsbedarfe ab. Dies dient der Prioritätensetzung und der Entscheidungsvorbereitung für die Staatssekretärskonferenz. Die ImAG definiert in jedem Jahr thematische Schwerpunkte, die als besonders relevant eingestuft werden oder bei denen Anpassungs- und Ergänzungsbedarf gesehen wird. Die ImAG kann ad-hoc Arbeitsgruppen auch mit externer Expertise und einem klaren und zeitlich begrenzten Arbeitsauftrag einberufen. Die ImAG hat außerdem die Möglichkeit, thematische Veranstaltungen sowohl mit verschiedenen Bereichen des Berliner Senats als auch mit Stakeholdern durchzuführen.
Als zentrale Entscheidungsebene ist die Staatssekretärskonferenz des Berliner Senats vorgesehen. Hier sind alle an der Fachkräftestrategie 2035 beteiligten Senatsverwaltungen vertreten. Die Staatssekretärskonferenz befasst sich turnusmäßig mit der Umsetzung der Fachkräftestrategie 2035. Grundsätzliche und strategische Entscheidungen werden hier getroffen.
Zur Organisation des Steuerungsprozesses wird im Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eine Geschäftsstellenstruktur eingerichtet. Diese ist für die inhaltliche Auswertung des Monitorings zuständig und bereitet die Sitzungen der ImAG inhaltlich und organisatorisch vor. Auch die Koordination der Abstimmungsprozesse zwischen den einzelnen Handlungsfeldern erfolgt über die Geschäftsstelle Fachkräftestrategie 2035.
Darüber hinaus werden relevante bestehende Austauschformate mit Stakeholdern genutzt, um das Thema Fachkräftesicherung regelmäßig durch die jeweils vertretenen Senatsverwaltungen aufrufen zu lassen. Mit dem Rückgriff auf etablierte und bewährte Formate soll auch hier der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden.