Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ebenso wie das Bezirksamt ein zentraler Teil der Berliner Bezirksverwaltung. Sie ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks, besitzt jedoch nur eingeschränkte parlamentarische Rechte. So hat die BVV nicht die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Sie bestimmt zwar die Grundlagen der Verwaltungspolitik der Bezirke, muss sich dabei jedoch an den Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung (Senat) halten.
Dem Bezirksparlament gehören mindestes 55 Mitglieder (Bezirksverordnete) an. Sie werden von allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bezirk leben und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt. Die Sperrklausel für eine Partei oder Wählergemeinschaft, um in die BVV einzuziehen, beträgt drei Prozent. Die Bezirksverordneten üben ihre Tätigkeit in der BVV ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.
Die BVV wählt für die Dauer der Wahlperiode einen Vorstand. Dieser besteht aus der Bezirksverordnetenvorsteherin oder dem Bezirksverordnetenvorsteher, einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Eine wesentliche Aufgabe der BVV ist die Wahl der Bezirksbürgermeisterin beziehungsweise des Bezirksbürgermeisters sowie der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte. Diese stehen an der Spitze des Bezirksamtes. Die BVV kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamtes und hat das Recht, Anträge und Empfehlungen an das Bezirksamt zu richten und Auskünfte zu verlangen. Des Weiteren kann sie Entscheidungen des Bezirksamts aufheben und durch eigene Beschlüsse ersetzen.