Volksinitiative

Eine Volksinitiative ist eine Sammelpetition. Damit können Berlinerinnen und Berliner das Abgeordnetenhaus veranlassen, sich mit einem bestimmten Vorschlag oder Thema zu befassen. Alle Fragen, die Berlin betreffen und über die das Abgeordnetenhaus entscheiden kann, können Gegenstand einer Volksinitiative sein – nur den Haushalt und die Finanzen des Landes darf es nicht betreffen.

  • Wer kann eine Volksinitiative starten oder unterstützen?

    Alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die mindestens 16 Jahre alt sind.

  • Zwei Schritte zur Volksinitiative
    1. Eine Volksinitiative kann von einzelnen Personen (mindestens fünf) oder Gruppen ausgehen.
    2. Wenn mindestens 20.000 Berlinerinnen und Berliner die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützen, muss sich das Abgeordnetenhaus mit dem Vorschlag befassen. Dann müssen Mitglieder der Initiative angehört werden und es muss eine parlamentarische Beratung stattfinden. Die Abgeordneten sind aber nicht verpflichtet, darüber abzustimmen und dazu einen Beschluss zu fassen.

Auch wenn Volksinitiativen „nur“ Anregungen sind, fördern sie die öffentliche und parlamentarische Diskussion über Themen, die die Abgeordneten vielleicht so gar nicht „auf dem Schirm“ haben.
Bei der Senatsverwaltung für Inneres können sich Initiatoren und Initiatorinnen einer Volksinitiative beraten lassen. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.