Streik

Haben Sie schon mal gestreikt – also verweigert, etwas zu tun? Umgangssprachlich wird Streik heute für viele Protestaktionen verwendet – aus Protest nicht zur Arbeit, nicht in die Schule, nicht an die Uni zu gehen oder im Falle eines Hungerstreiks, keine Nahrung aufzunehmen. Die Streikenden wollen auf Probleme aufmerksam machen, diese öffentlich bekannt machen und ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Je mehr bei einem Streik mitmachen, umso mehr kann dieser bewirken.
Im engeren, rechtlichen Sinne ist ein Streik ein Mittel im Arbeitskampf. Dieser Streik ist in Deutschland rechtlich streng geregelt und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Damit ist die vorübergehende Arbeitsniederlegung gemeint, um tarifrechtliche Forderungen – mehr Lohn, den Erhalt von Arbeitsplätzen oder bessere Arbeitsbedingungen – durchzusetzen. Rechtmäßig sind solche Streiks nur im Rahmen von laufenden Tarifverhandlungen, wenn sie gewerkschaftlich organisiert sind und von vielen Gewerkschaftsmitgliedern unterstützt werden.
An einem Streik teilnehmen dürfen alle Beschäftigten eines Betriebes, nicht nur Gewerkschaftsmitglieder.
Unter diesem Link sowie hier wird der Begriff Streik erklärt.