Wichtige Unterlagen
Hier finden Sie wichtige Unterlagen zum Thema Förderung: Förderrichtlinie, Honorarordnung, Vordrucke und Bestimmungen. Weitere Informationen
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Einführung in die Projektförderung für Träger der politischen Bildung mit
Informationen zur Antragstellung, Verwendung und Abrechnung der Fördermittel.
Die Veranstaltung wird drei Monate vorher unter “Veranstaltungen“ veröffentlicht und zur Anmeldung freigeschaltet.
Umfangreiches Merkblatt mit allen Informationen zur Antragstellung für Zuwendungsempfangende gemäß Förderrichtlinie der Berliner Landeszentrale für politische Bildung.
PDF-Dokument (509.0 kB)
Gefördert werden Maßnahmen der politischen Bildung. Diese wird im Wesentlichen verstanden als
a) systematische Information und Diskussion über grundlegende wie aktuelle Themen der Politik und, soweit die Gegenwart prägend, der jüngeren Geschichte,
b) Inhalte und Methoden, die pluralistisch-demokratische und menschenrechtliche Einstellungen und Verhalten stärken sowie Menschen dabei unterstützen, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen.
Zuwendungsempfangende sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die erforderlichen Daten eingeben.
Link zur Transparenzdatenbank
Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: anja.witzel@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
Honorare werden gemäß der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert (sogenannte Bandbreitenregelung).
Gefördert werden außerdem Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung, Unterkunft (Details regelt die Förderrichtlinie).
Eine Organisationspauschale (belegfrei) kann in Höhe von maximal 10% der übrigen Ausgaben gefördert werden.
Personalkosten sind nicht förderfähig.
Projekte, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dienen, können nicht gefördert werden. Auch interne Tagungen von Vereinen und Organisationen sowie Gedenk- und Studienfahrten können nicht gefördert werden. Kulturprojekte können nur gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Bezug zur politischen Bildung haben.
Die Förderung soll mindestens 500,- Euro und kann maximal 5.500,- Euro pro Projekt betragen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Zunächst werden die förderfähigen Ausgaben insgesamt ermittelt. Diese sollen 10.000 Euro nicht überschreiten. Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen einen geringeren Prozentsatz zulassen. Der verbleibende Fehlbedarf wird im Fall einer Bewilligung gefördert.
Außer der Landeszentrale für politische Bildung dürfen keine weiteren Stellen des Landes Berlin an der Förderung beteiligt sein.
Antragsschluss für 2024: 20.12.2023
Maximale Projektlaufzeit im Haushaltsjahr 2024: 01.02.2024 bis 30.11.2024
Änderungsanträge (konzeptionell und finanziell) können während der Projektlaufzeit schriftlich eingereicht werden.
Vorlage des Verwendungsnachweises (Abrechnung): Sofern nicht anders angegeben, gilt der 30.11.2024 als Abgabefrist.
Die Antragstellung erfolgt ab September 2023 (Veröffentlichung der Themenschwerpunkte) digital mit Hilfe des FAZIT-Online-Tools. Ein Teil der dort hochgeladenen Unterlagen muss zusätzlich rechtsgültig unterschrieben und im Original eingereicht werden.
Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
Zusätzlich zum FAZIT-Antragsformular muss eine kurze Projektbeschreibung sowie ein Kosten– und Finanzierungsplan hochgeladen werden.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, geht Ihnen bis Februar 2024 ein schriftlicher Bewilligungsbescheid oder eine Ablehnung zu. Im Zuwendungsbescheid sind alle wichtigen Informationen zur Verwendung der Mittel enthalten.
Während der Projektlaufzeit können bis zu 80% der bewilligten Mittel abgerufen werden, sofern sie innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden. Der restliche Betrag wird erst nach der Vorlage eines gültigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Das Formular für die Mittelabforderung befindet sich im FAZIT Online-Tool.
Bei der Durchführung ist der im Zuwendungsbescheid angegebene Projektzeitraum sowie alle dort genannten Bedingungen zu beachten.
Bei allen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten muss in geeigneter Form auf die Förderung durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hingewiesen werden. Entsprechende Logos erhalten Sie auf Anfrage.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Was im Einzelnen vorgelegt werden muss, steht im Zuwendungsbescheid.
Der Sachbericht wird formlos erstellt (Hinweise zum Inhalt entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid). Bitte fügen Sie dem Sachbericht (Print-)Produkte, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sowie ggf. Teilnahmelisten (bei Seminarveranstaltungen) bei.
Der zahlenmäßige Nachweis wird über das FAZIT-Online-Tool erstellt, hochgeladen und zusätzlich unterschrieben eingeschickt. Zu ihm gehört eine Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, in der alle einzelnen Ausgaben mit Zahlungsdatum, Empfänger/in, Zahlungsgrund und Betrag eingetragen werden. Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
Originalbelege müssen nicht eingereicht werden. Sie müssen fünf Jahre lang vom Träger aufbewahrt werden für den Fall einer vertieften Prüfung.
Nach der kursorischen Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen schriftlichen Schlussbescheid. Die restlichen Mittel werden dann ohne weitere Abforderung überwiesen.