Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Berlin bereits eine Weltstadt mit zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. 1920 wurden mit dem so genannten Groß-Berlin-Gesetz zahlreiche Landgemeinden, Gutsbezirke sowie sieben weitere Städte, die am Rande von Berlin gewachsen waren, eingemeindet: Charlottenburg, Wilmersdorf, Spandau, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln und Schöneberg. Damit hatte die Stadt nun über drei Millionen Einwohner. Die Stadtgemeinde wurde in 20 Verwaltungsbezirke aufgeteilt. Jeder Verwaltungsbezirk erhielt ein demokratisch gewähltes Bezirksparlament (Bezirksverordnetenversammlung) und eine Bezirksregierung (Bezirksamt).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde Berlin von den alliierten Siegermächten in vier Sektoren aufgeteilt. Die Sektorengrenzen orientierten sich an den bestehenden Bezirksgrenzen. Die Teilung der Stadt führte zur Trennung der Ost- und West-Berliner Verwaltung.
West-Berlin umfasste zwölf Bezirke. In Ost-Berlin wurden 1952 die acht Bezirke in „Stadtbezirke“ umbenannt, um den verwaltungsmäßigen Unterschied zu den zeitgleich geschaffenen Bezirken auf dem gesamten Territorium der Deutschen Demokratischen Republik deutlich zu machen. Zwischen 1979 und 1986 kamen mit dem Entstehen großer Neubaugebiete im Nordosten die drei Stadtbezirke Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen in Ost-Berlin hinzu.
Nach der Wiedervereinigung Berlins 1990 bestand die Stadt also aus 23 Bezirken. Infolge einer durch das Abgeordnetenhaus beschlossenen Gebietsreform wurde die Anzahl der Bezirke 2001 auf zwölf reduziert: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf. Ein wichtiger Grund der Neugliederung war, dass jetzt alle Bezirke in etwa gleich viele Einwohnerinnen und Einwohner haben. Durch diese Aufteilung sollte die Berliner Verwaltung effizienter und bürgernäher gestaltet werden.