Coronavirus
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Bezirksverordnetenversammlung
In jedem der 12 Berliner Bezirke gibt es ein Bezirksamt und eine Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Die BVV ist gemeinsam mit dem Bezirksamt für die Selbstverwaltung des Bezirks zuständig und kontrolliert das Bezirksamt. Im Unterschied zum Abgeordnetenhaus kann die BVV keine Gesetze beschließen. Aber viele Themen, die in der BVV beraten werden, bestimmen den Alltag und die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner in ihrem Kiez.
Die Berliner Wahlberechtigten entscheiden alle fünf Jahre, wer in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gewählt wird und dort Entscheidungen für den Bezirk treffen darf.
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Alle Wahlberechtigten, die mindestens 18 Jahre alt sind, können für die BVV in ihrem Bezirk auch kandidieren.
Durch Ihre Stimmabgabe bei den BVV-Wahlen entscheiden Sie mit, welche Personen und welche Parteien in Ihrer BVV vertreten sind. Sie bestimmen mit, wie stark die unterschiedlichen Parteien und wer in den nächsten Jahren politische Entscheidungen in Ihrem Bezirk trifft.
Alle fünf Jahre werden die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin gewählt. Die Wahlen zu den BVV und zum Berliner Abgeordnetenhaus finden am gleichen Tag statt. Die letzten Wahlen waren 2016, die nächsten werden voraussichtlich im Herbst 2021 sein.
Mehr Informationen zur BVV und den Wahlen finden Sie hier: https://www.berlin.de/politische-bildung/politikportal/politik-in-berlin/hauptverwaltung-und-bezirksverwaltung/bezirksverordnetenversammlungen/.
Hier finden Sie schnell zu Ihrer BVV: https://service.berlin.de/buegerinformationssystem-bvv/.
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Berliner Landeszentrale für politische Bildung
- Tel.:
- (030) 90227-4966
- Fax:
- (030) 90227-4960
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