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Die Senatorinnen und Senatoren
Die Regierung von Berlin (Senat) besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin beziehungsweise dem Regierenden Bürgermeister und höchstens zehn Senatorinnen und Senatoren. Die Regierende Bürgermeisterin/Der Regierende Bürgermeister steht an der Spitze des Senats und ernennt und entlässt die Senatorinnen und Senatoren. Diese sind von ihrer Stellung mit den Ministerinnen und Ministern in den Landesregierungen der Flächenländer vergleichbar.
Zwei von ihnen erhalten nach ihrer Ernennung zusätzlich das Amt der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters als Vertretung des/der Regierenden in ihrer/seiner Abwesenheit. Die Amtszeit der Senatorinnen und Senatoren endet auch mit der Amtszeit der Regierungschefin/des Regierungschefs.
Jeder Senatorin und jedem Senator unterstehen Fachbereiche (Senatsverwaltungen), zum Beispiel für Justiz, Arbeit oder Bildung. Die Senatsverwaltungen werden von den Regierungsmitgliedern selbstständig und in eigener Verantwortung innerhalb der Richtlinien der Regierungspolitik geleitet.
Der Senat kommt zu seinen wöchentlichen Beratungen im Senatssitzungssaal des Roten Rathauses zusammen.
Liste der aktuellen Senatsmitglieder
Zuständigkeiten der einzelnen Senatsverwaltungen (der Geschäftsverteilungsplan für die laufende Legislaturperiode liegt noch nicht vor | Stand: 11.02.2022)
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