Plenum, Präsidium, Ausschüsse

Die Parlamentsabgeordneten kommen jeden zweiten Donnerstag im großen Plenarsaal zu einer Sitzung zusammen, die man „Plenum“ oder Plenarsitzung nennt. Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreterinnen und -vertreter haben die Möglichkeit, von der Besuchertribüne aus die Plenarsitzungen zu verfolgen. Die Sitzungsprotokolle werden anschließend veröffentlicht.

Das höchste Gremium des Parlaments ist das Präsidium, das nach der Stärke der im Parlament vertretenen Parteien besetzt ist. An seiner Spitze steht die Präsidentin oder der Präsident des Abgeordnetenhauses. Sie/Er beruft die Plenarsitzungen ein und leitet diese. Außerdem übt das Parlamentsoberhaupt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und repräsentiert das Abgeordnetenhaus nach außen. Die vom Plenum beschlossenen Gesetze müssen von der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten unterschrieben werden, damit sie in Kraft treten können.

Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit findet in den Ausschüssen statt. Ausschüsse sind Arbeitsgruppen, in denen Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen zusammenarbeiten. Die Ausschüsse beschäftigen sich gründlich mit unterschiedlichen Politikfeldern wie Wirtschaft, Soziales, Bildung oder Finanzen. In den Ausschüssen werden unter anderem die Gesetze vorbereitet, über die dann im Plenum abgestimmt wird.

Ein besonderer Ausschuss ist der „Petitionsausschuss“, über den Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen (Petitionen) ins Parlament einbringen können.