Parlamentarische Demokratie

Die parlamentarische Demokratie bezeichnet eine Form demokratischer Herrschaft. Politische Entscheidungen werden in der Regel nicht direkt von den Bürgern und Bürgerinnen, sondern von Abgeordneten im Parlament getroffen. Die Abgeordneten wählen und kontrollieren die Regierung und sollen unterschiedliche Interessen der Bevölkerung vertreten. Das Parlament wird regelmäßig, nach einem festgelegten Zeitraum, neu gewählt.
Die demokratische Herrschaft geht in einer parlamentarischen Demokratie von den Bürgerinnen und Bürgern aus, da diese durch Wahlen ihren politischen Willen äußern, selbst bei Wahlen kandidieren können und über Parteien, Verbände und Initiativen an der Willensbildung zwischen den Wahlen mitwirken können. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Parteien und Kandidatinnen bzw. Kandidaten, denen sie den Auftrag geben, politische Entscheidungen für alle und im Sinne des Gemeinwohls zu treffen. Durch Wahlen werden Politiker und Politikerinnen auch zur Verantwortung gezogen: Sind die Wahlberechtigten mit den Entscheidungen nicht (mehr) zufrieden, müssen Politikerinnen und Politiker damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden.
In Deutschland werden regelmäßig die Abgeordneten des Europaparlamentes, des Bundestages, der Landtage (in Berlin das Abgeordnetenhaus), der Kommunalparlamente bzw. in Berlin der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt.

Warum Wählen in einer Demokratie so wichtig ist, zeigen diesen beiden Kurzfilme: Wahlen Teil 1 und Wahlen Teil 2.

Tipp! In diesem Video erklärt Abdelkarim unsere Demokratie, Wahlen und Parteien mal anders.

In dieser Rubrik werden folgende Aspekte der parlamentarischen Demokratie beleuchtet: