Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung vergibt Fördermittel für Bildungszeitmaßnahmen im Bereich der politischen Bildung. Politische Bildung wird dabei verstanden als Information und Diskussion über grundlegende wie aktuelle Themen der Politik und, soweit die Gegenwart prägend, der jüngeren Geschichte, sowie Inhalte und Methoden, die pluralistisch-demokratische und menschenrechtliche Einstellungen stärken und Menschen befähigen, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen.
Für die Förderung von Bildungszeitmaßnahmen gelten folgende Rahmenbedingungen:- Der Träger ist bereits als Träger der Erwachsenenbildung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG) durch das Land Berlin anerkannt (nähere Informationen hier)
- Das Bildungszeitseminar muss mindestens drei Programmtage dauern. Ein Programmtag umfasst mindestens sechs Zeitstunden Programm
- Gefördert werden bis zu fünf Programmtage
- Gefördert werden Maßnahmen mit oder ohne Übernachtung
- Zielgruppe der Maßnahme sind Personen ab 16 Jahren
- Das Bildungszeitseminar muss offen zugänglich sein; wenn eine bestimmte Zielgruppe (z.B. Frauen) begründet definiert wurde, muss es im Rahmen dieser Zielgruppe offen zugänglich sein
- Im Zuge der Antragstellung bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung beantragt der Träger bei der Senatsverwaltung für Arbeit die Anerkennung des Programms als Bildungszeit (Registrierung als Träger | Anerkennung einer Veranstaltung).
- Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der “Förderrichtlinie für Bildungszeitseminare der politischen Bildung” (s. unten) sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
- Name des Antragstellers (Verein o.ä.)
- Titel oder vorläufiger Titel des Bildungszeitseminars
- Nummer des Trägers in der Berliner Transparenzdatenbank (im Format vr_123456).