Fraktionen

Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich zusammenschließen, um im Parlament gemeinsam ihre politischen Ziele zu erreichen. In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an.

Als Regierungsfraktionen bezeichnet man jene, die die Landesregierung gewählt haben. Die anderen Fraktionen bilden die „Opposition“, die die Arbeit der Regierung kritisch begleitet.

Fraktionen besitzen besondere parlamentarische Rechte, zum Beispiel bei der Besetzung von Ämtern und Ausschüssen. Zudem erhalten sie für ihre Fraktionsarbeit entsprechende finanzielle Zuwendungen.

Die inhaltliche Fraktionsarbeit findet in unterschiedlichen Arbeitskreisen statt. Hier werden zu speziellen Themen, wie zum Beispiel Umwelt oder Finanzen, parlamentarische Initiativen erarbeitet. Über die Ergebnisse der Arbeitskreise berät und stimmt die gesamte Fraktion ab. Sie wird von einem Fraktionsvorstand geleitet, an dessen Spitze der Fraktionsvorsitz steht.

Abgeordnete sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Dementsprechend darf jedes Fraktionsmitglied über sein Abstimmungsverhalten im Parlament frei entscheiden. Oft werden die Abgeordneten jedoch von ihrer Fraktionsführung angehalten, einheitlich abzustimmen. In diesen Fällen spricht man von „Fraktionsdisziplin“ oder auch „Fraktionszwang“. Dies soll die politische Durchsetzungskraft der Fraktion gewährleisten.

Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Fraktionsgesetz