Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Die Abgeordneten vertreten die Interessen von rund 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern aus 27 EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wählt eine Präsident:in der Europäische Kommission, das ist im Grunde die Regierung der EU. Zusammen mit dem Ministerrat, in dem die Regierungen aller EU-Staaten vertreten sind, trifft das Europaparlament Entscheidungen in Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten beschlossen haben, enger zusammenzuarbeiten.

  • Wer darf das Europäische Parlament wählen?
    Sie haben das Recht, in Deutschland Ihre Stimme für das Europäische Parlament abzugeben, wenn Sie:
    • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaats der EU haben,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
    • in Deutschland leben und seit mindestens 3 Monaten Ihren Wohnsitz in der EU haben
    • in das Wählerverzeichnis an Ihrem Wohnort eingetragen sind.

    Alle, die in Deutschland wählen dürfen, können auch für das Europäische Parlament kandidieren.
    In Deutschland werden 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt. Damit hat Deutschland als bevölkerungsreichstes Land der EU die meisten Sitze.

  • Wann ist es wieder soweit?

    Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament gewählt. Die letzte Wahl fand am 9. Juni 2024 statt, die nächste wird voraussichtlich im Jahr 2029 stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler aus allen EU-Mitgliedstaaten entscheiden dann, wer ihre Interessen in der EU vertritt.

    Hier können Sie das Europäische Parlament online besuchen: https://www.europarl.europa.eu.
    Mehr über die Europäische Union, das Europäische Parlament und zur letzten Europawahl erfahren Sie hier: https://www.berlin.de/europedirect oder https://www.bpb.de/politik/wahlen/europawahl/.