Weitere Informationen für Teilnehmende und Anbieter von Bildungsveranstaltungen sowie eine Datenbank mit vielen interessanten Bildungsangeboten finden Sie unter diesem Link.
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin gilt die „Sonderurlaubsverordnung aus besonderen Anlässen“ (SurlVO). So kann Sonderurlaub unter anderem für Zwecke der staatspolitischen Bildung beantragt werden. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung prüft, ob Veranstaltungen nichtstaatlicher Anbieter förderungswürdig sind.
Verordnung über den Urlaub der Beamten und Richter aus besonderen Anlässen Sonderurlaubsverordnung – SUrlVO
Mitglieder des Personalrats haben Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge, für insgesamt drei Wochen, zur Teilnahme an Schulungen und Bildungsveranstaltungen, die von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt sind. Beschäftigte, die erstmals das Amt eines Personalratsmitgliedes übernehmen und nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter gewesen sind, haben einen Freistellungsanspruch von bis zu vier Wochen (§42 Abs. 3 und 4).
Personalvertretungsgesetz (PersVG)