Sie wollen sich an der Schule oder der Kita, die Ihr Kind besucht, für die Interessen der Eltern und Kinder einsetzen? Für jede Klasse bzw. jede Jahrgangsstufe an der Schule werden Elternvertretungen gewählt, die zusammen die Elternversammlung der Schule bilden. In Elternversammlungen wird über wichtige schulische Angelegenheiten informiert und diskutiert. Die Mitglieder der Elternversammlung einer Schule wirken auch an Entscheidungen der Schulkonferenz und des Bezirkselternausschusses mit. Aus allen Bezirken werden Elternvertreter:rinnen in den Landeselternausschuss (LEA) entsendet, der an bildungs- und schulpolitischen Entscheidungen der Senatsverwaltung beratend mitwirkt. Mehr Informationen zur Elternvertretung an Schulen in Berlin finden Sie hier: https://leaberlin.de/.
Auch in der Kita gibt es Regelungen für die Elternvertretung. Das ist noch weniger etabliert und nivhz so strikt geregelt wie bei der schulischen Elternvertretung, aber auch hier werden für jede Kita-Gruppe Elternsprecher:innen gewählt. Elternvertretungen von Kitas nehmen auch am Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) und dem Landeselternausschuss Kita (LEAK) teil. Mehr Informationen zur Elternvertretung an Kitas finden Sie unter diesem Link.