Einzelprojekte bis 6000 Euro

Ziel der Förderung

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert Einzelprojekte der politischen Bildung, also Maßnahmen, die über grundlegende und aktuelle politische Themen informieren, diese diskutieren, sowie Menschen aller Altersgruppen zur politischen Teilhabe befähigen. Beantragt werden können beispielsweise verschiedenste Veranstaltungs- und Workshopformate, digitale Angebote oder die Erstellung von pädagogischen Materialien, Podcasts oder Websites. Die Förderung beruht auf der Förderrichtlinie der Landeszentrale und beträgt höchstens 6.000 Euro.

Themenschwerpunkte

Im Jahr 2027 fördert die Berliner Landeszentrale für politische Bildung Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • 1. Gute Arbeit – starke Demokratie

    Die Arbeitswelt prägt unseren Alltag in vielfältiger Weise. Ob und wie man bei der täglichen Arbeit Mitbestimmung, Wertschätzung, Kollegialität und Gerechtigkeit erlebt, prägt maßgeblich den Blick auf Gesellschaft und damit auch auf Politik. Etwa jede/r Fünfte Berliner Erwerbstätige arbeitet in schlecht bezahlten oder prekären Jobs. Hinzu kommt die gewaltige Zahl an unbezahlten Arbeitsstunden im Bereich der Sorgearbeit, die größtenteils von Frauen geleistet wird.
    Wohin entwickelt sich die Arbeitswelt zwischen Homeoffice, Digitalisierung und Abbau von sozialer Sicherung? Was können wir aus der Geschichte der Arbeitskämpfe lernen, wie können wir uns heute für unsere Anliegen einsetzen und wie kann die Arbeitswelt so gestaltet werden, dass sie positiven Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie hat?
    Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert politische Bildungsangebote, die die Entwicklungen in der Arbeitswelt mit Blick auf Demokratie und Gerechtigkeit thematisieren.

  • 2. Zusammenleben in der Metropole der Minderheiten

    Internationale Metropolen entwickeln sich zunehmend zu Orten, wo keine gesellschaftliche Gruppe sich mehr als normgebende Mehrheit begreifen kann. Der Blick auf Berlin zeigt: weniger als die Hälfte der Berliner:innen sind hier geboren. Etwa 60% der Menschen hat keine Migrationsgeschichte, in jüngeren Altersgruppen sinkt dieser Wert unter die Hälfte.
    Bisher schaute die gesellschaftliche Debatte vor allem auf die vielfältigen Minderheiten, ihre Teilhaberechte und auf Diskriminierung, die sie erfahren. Doch was bedeutet die gesellschaftliche Entwicklung für diejenigen, die sich bisher als normgebende Mehrheit begreifen konnten und die erwartet haben, dass sich alle anderen ihnen anpassen? Wie können wir gesellschaftliche Aushandlungsprozesse vor diesem Hintergrund verstehen?
    Politische Bildung kann dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe und Integration aller Menschen in einer „Metropole der Minderheiten“ zu gestalten.

  • 3. Mutig die Zukunft gestalten

    Unsere Welt ist voller Herausforderungen und Bedrohungen. Dies scheint dazu zu führen, dass Zukunft nicht mehr als die Utopie eines besseren Lebens, sondern eher als Dystopie sich zuspitzender Krisen verstanden wird. Wie kann es gelingen, einerseits die Herausforderungen realistisch einzuschätzen und andererseits Räume zu eröffnen, um als Stadtgesellschaft gemeinsam Debatten über eine angestrebte Zukunft zu führen? Diese Räume müssen die Begegnung von ganz unterschiedlichen Menschen ermöglichen. Es braucht Mut, sich auf das gemeinsame Nachdenken über Utopien für unsere Stadt einzulassen – über alle Unterschiede hinweg.
    Welche Ziele haben wir für Berlins Zukunft? Was ist gerecht – auch für zukünftige Generationen? Und wie können wir den Zusammenhalt in Berlin stärken, um mutig für diese Ziele einzutreten? Angebote der politischen Bildung können das Nachdenken über Zukunftsfragen anregen und die Hoffnung auf eine positive Zukunft bestärken.

  • 4. Demokratisches Internet

    In einem demokratischen Internet würden echte Meinungsvielfalt und respektvoller Austausch herrschen. Menschen hätten gleichberechtigten Zugang zu seriösen Informationen. Das Internet würde die tatsächlichen Interessen der Menschen widerspiegeln und der Schutz ihrer persönlichen Daten würde respektiert. Verbale Gewalt und Desinformation hätten keinen Platz und würden ebenso geächtet wie Geschäftsmodelle, die auf Empörung und reißerischen „News“ basieren.
    Wie können wir mit den Mitteln der politischen Bildung dazu beitragen, dass das Netz demokratischer wird? Wie können Urteils- und Handlungskompetenz im digitalen Raum gestärkt werden? Wie können Internet und Künstliche Intelligenz für demokratische Zwecke und politisches Engagement fruchtbar gemacht werden?

  • 5. Junge Erwachsene treffen Politiker:innen

    Politik scheint vielen Jugendlichen weit weg vom eigenen Alltag zu sein. Politische Debatten und Entscheidungsprozesse wirken oft unverständlich und abstrakt. Auf der anderen Seite stehen auch Politik-Profis den Lebenswelten junger Erwachsener oft mit einer gewissen Fremdheit gegenüber.
    Die Landeszentrale fördert Begegnungen und den Dialog zwischen Politikerinnen und Politikern und jungen Erwachsenen. Der persönliche Austausch, verbunden mit einer Auseinandersetzung mit verschiedenen politischen Positionen, soll Interesse an Politik wecken und zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

  • 6. Mit Schüler:innenvertretungen Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken

    Die Schule ist ein Lernort und Lebensort, an dem Demokratie eingeübt werden kann. Dabei spielen Schüler:innenvertretungen eine zentrale Rolle. Manchmal führen sie jedoch ein Schattendasein. Sei es durch fehlende Kontinuität, mangelnde Unterstützung der Lehrkräfte oder zu wenig Interesse bei den Schüler:innen selbst.
    Die Landeszentrale hilft, frischen Schwung in die SV-Arbeit zu bringen. Sie fördert Projekte, mit denen Schüler:innenvertretungen initiiert oder gestärkt werden. Neben klassischen Seminaren und Fahrten sind auch Zukunftswerkstätten oder Open Space Veranstaltungen denkbar. Oder gibt es an Ihrer Schule eine ganz andere Idee?

Über die genannten Themenschwerpunkte hinaus werden – je nach finanziellen Möglichkeiten – vereinzelt auch weitere Projekte mit besonderem Berlinbezug gefördert.

FAZIT-Trägerschulung

Am Mittwoch, 4. November 2026, findet von 9.00 bis 12.00 Uhr eine Online-Schulung zur technischen Nutzung des Förderportals „FAZIT Berlin Online“ statt.
Wir laden alle Träger, die sich für eine Antragstellung interessieren, zur Teilnahme ein. Nähere Infos hier.

Antragstellung Schritt für Schritt

1. Bitte machen Sie sich zunächst mit unserer Förderrichtlinie und den aktuellen Themenschwerpunkten vertraut. Wichtige Fragen werden in unserem Informationsblatt sowie weiter unten auf dieser Seite erläutert.

2. Für die Antragstellung muss Ihr Träger in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Neue Registrierungen müssen bis zum 04.12.2026 erfolgen, damit Ihr Träger rechtzeitig im Online-Portal FAZIT gelistet ist. Bereits registrierte Träger müssen ihren Eintrag auf Aktualität prüfen.

3. Bis zum 14.12.2026 müssen Sie unter der E-Mail-Adresse LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de ein Geschäftskennzeichen für die digitale Antragstellung beantragen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:
  • Name des Trägers/Vereins
  • ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank (z.B. vr_123456)
  • (Arbeits-)Titel des beantragten Projekts
4. Die Antragsfrist für die Projektförderung 2027 endet am 18.12.2026. Bis zu diesem Tag muss der Antrag im Online-Portal FAZIT hochgeladen werden. Der digitale Antrag besteht aus folgenden Unterlagen (ausführliche Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Informationsblatt):

5. Das Antragsformular muss zusätzlich zur digitalen Übersendung ausgedruckt und unterschrieben in die Post gegeben werden (Datum des Poststempels spätestens 18.12.2026). Die Postanschrift lautet:
Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Revaler Straße 29, 10245 Berlin

6. Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 01.02.2027 und endet spätestens am 31.12.2027

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zur Projektförderung finden Sie hier. Bitte lesen Sie auch unsere Förderrichtlinie sowie das Informationsblatt zur Antragstellung. Zu Fragen, die damit nicht beantwortet werden können, beraten wir Sie gerne individuell.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Zuwendungsempfangende sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Welche Bedeutung hat die Berliner Transparenzdatenbank?

    Juristische Personen, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Transparenz in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Erhaltene Zuwendungen sind in der Zuwendungsdatenbank öffentlich einsehbar.
    Die Transparenzdatenbank wird von der Senatsverwaltung für Finanzen betrieben. Die potenziellen Zuwendungsempfänger bekommen ihre 6-stellige Registrierungsnummer (ID-Nummer) und ihre Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.
    Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung, spätestens bis zum 04.12.2026, in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die erforderlichen Informationen über ihren Träger eingeben.

  • Was ist das Geschäftskennzeichen?

    Das Geschäftskennzeichen (GKZ) wird Ihnen vor der Beantragung von der Landeszentrale mitgeteilt und ist bei allen Mitteilungen anzugeben, um sie dem Projekt eindeutig zuordnen zu können. Das GKZ setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

    Politikfeld/Behördenkennzeichen: Bildung (BIL)

    Haushaltsjahr (Beispiel): 2027

    Förderbereich: Politische Bildung nach Förderrichtlinie (PBF) oder Politische Bildung nach Landeshaushaltsordnung (PBL)

    Trägernummer, dreistellig (Beispiel): 111

    Laufende Nummer des Projekts, dreistellig (Beispiel): 002

    Vollständiges Geschäftskennzeichen (Beispiel): BIL/2027/PBF111002

    „Projektnummer“ im Sinne des Antragsformulars (Beispiel): PBF111002

    Das individuelle Geschäftskennzeichen wird für die digitale Antragstellung auf FAZIT benötigt. Bis spätestens 14.12.2026 müssen Sie unter der E-Mail-Adresse LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de ein Geschäftskennzeichen beantragen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:
    • Name des Trägers/Vereins
    • ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank (z.B. vr_123456)
    • (Arbeits-)Titel des beantragten Projekts
  • Welche Vorhaben können gefördert werden?

    Gefördert werden Einzelprojekte der politischen Bildung. Das heißt, es werden Maßnahmen unterstützt, die über grundlegende und aktuelle politische Themen informieren und diese diskutieren sowie Menschen aller Altersgruppen zur politischen Teilhabe befähigen. Beantragt werden können beispielsweise verschiedenste Veranstaltungs- und Workshopformate, digitale Angebote sowie die Erstellung von pädagogischen Materialien, Podcasts oder Websites.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Projekte, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dienen, können nicht gefördert werden. Auch interne Tagungen von Vereinen und Organisationen sowie Gedenk- und Studienfahrten können nicht gefördert werden. Kulturprojekte können nur gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Bezug zur politischen Bildung haben.

  • Welche Ausgaben sind förderfähig?

    Honorare werden gemäß der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert (so genannte Bandbreitenregelung). Personalkosten für angestellte Personen sind nicht förderfähig.
    Gefördert werden Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung, Unterkunft.
    Eine Organisationspauschale (belegfrei) kann in Höhe von maximal 10% der Fördersumme gefördert werden.
    Detailliert können Sie alles in unserer Förderrichtlinie nachlesen.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung soll mindestens 1000,- Euro und kann maximal 6.000,- Euro pro Projekt betragen.

  • Welche Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel müssen eingebracht werden?

    Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung.
    Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen einen geringeren Prozentsatz zulassen.
    Außer der Landeszentrale für politische Bildung dürfen keine weiteren Stellen des Landes Berlin an der Förderung beteiligt sein.

  • Welche Fristen sind zu beachten?

    Registrierung in der Berliner Transparenzdatenbank bis spätestens 4.12.2026.
    Geschäftskennzeichen unter LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de anfordern bis spätestens 14.12.2026.
    Antragsschluss für 2027 ist der 18.12.2026 (maßgeblich ist der Eingang im digitalen Antragsverfahren FAZIT sowie der Absende-Poststempel am 18.12.2026).
    Im Januar 2027 findet in der Landeszentrale die Sichtung der Anträge und die Entscheidung über die Fördermittelvergabe statt.
    Maximale Projektlaufzeit für die Durchführung: 01.02.2027 bis 31.12.2027.
    Änderungsanträge können während der Projektlaufzeit schriftlich eingereicht werden.
    Abrechnung: Sofern nicht anders angegeben, gilt der 31.12.2027 als Abgabefrist für den Verwendungsnachweis.

  • Wie funktioniert das Antragsverfahren?

    Die Antragstellung erfolgt digital mit Hilfe des Online-Portals FAZIT. Ein Teil der dort hochgeladenen Unterlagen muss zusätzlich rechtsgültig unterschrieben und im Original eingereicht werden.
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
    Zusätzlich zum FAZIT-Antragsformular muss ein Kosten– und Finanzierungsplan sowie ein fachliches Konzept (Vorlage hier) hochgeladen werden.
    Sobald der Antrag bearbeitet wurde, geht Ihnen bis Februar 2027 ein schriftlicher Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung zu. Im Zuwendungsbescheid sind alle wichtigen Informationen zur Verwendung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel enthalten.

  • Wann und wie wird das Geld ausgezahlt?

    Die Mittelabforderung erfolgt über das digitale Formular in FAZIT. Das Formular muss zusätzlich ausgedruckt, rechtsgültig unterschrieben und per Post eingesandt werden. Mittel unter 10.000 Euro können in einer Tranche abgerufen werden, eine Verwendungsfrist gibt es nicht.

  • Was ist bei der Durchführung des Projekts zu beachten?

    Bei der Durchführung sind der im Zuwendungsbescheid angegebene Projektzeitraum sowie alle dort genannten Bedingungen zu beachten.
    Bei allen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten muss in geeigneter Form auf die Förderung durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hingewiesen werden. Die entsprechenden Logos finden Sie auf unserer Website unter Wichtige Unterlagen.

  • Wie funktioniert die Abrechnung (Verwendungsnachweis)?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Was im Einzelnen vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    Für den Sachbericht gibt es einen Vordruck unter Wichtige Unterlagen, Hinweise zum Inhalt entnehmen Sie bitte auch Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte fügen Sie dem Sachbericht (Print-)Produkte, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sowie ggf. Teilnahmelisten (bei Seminarveranstaltungen) bei.
    Der zahlenmäßige Nachweis wird über das FAZIT-Online-Tool erstellt, hochgeladen und zusätzlich unterschrieben eingeschickt. Zu ihm gehört eine Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, in der alle einzelnen Ausgaben mit Zahlungsdatum, Empfänger/in, Zahlungsgrund und Betrag eingetragen werden. Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
    Originalbelege müssen nicht eingereicht werden. Sie müssen zehn Jahre lang vom Träger aufbewahrt werden für den Fall einer vertieften Prüfung.
    Nach der kursorischen Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen schriftlichen Schlussbescheid.

Bisher geförderte Projekte

Kontaktpersonen zum Thema Förderung

Anja Witzel, Fachreferentin

Jasmin Hassan, Verwaltung von Fördermitteln