Einzelprojekte bis 6000 Euro

Inhaltsverzeichnis

Ziel der Förderung

Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fördert Einzelprojekte der politischen Bildung, also Maßnahmen, die über grundlegende und aktuelle politische Themen informieren, diese diskutieren, sowie Menschen aller Altersgruppen zur politischen Teilhabe befähigen. Beantragt werden können beispielsweise verschiedenste Veranstaltungs- und Workshopformate, digitale Angebote, aber auch die Erstellung von pädagogischen Materialien, Podcasts oder Websites. Die Förderung beruht auf der Förderrichtlinie der Landeszentrale und beträgt höchstens 6.000 Euro.

Themenschwerpunkte

Im Jahr 2026 fördert die Berliner Landeszentrale für politische Bildung Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • 1. Wahlen und andere Wege der demokratischen Teilhabe

    Das Berliner Abgeordnetenhaus wird im September 2026 neu gewählt. Zum ersten Mal gilt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben.“ So steht es seit 2023 in der Verfassung von Berlin.
    Die diesmal besonders große Gruppe von Erstwähler:innen ab 16 Jahren muss über die Wahl informiert und zur Ausübung ihres Wahlrechts motiviert werden – hier ist politische Bildung gefragt! Natürlich werden zur Wahl auch vielfältige Bildungs- und Informationsangebote für Erwachsene benötigt, gerade auch für jene, die die deutsche Staatsbürgerschaft neu erhalten haben.
    Der Verfassungsartikel hat mit den Worten „alle Deutschen“ eine wichtige Einschränkung: fast ein Viertel der volljährigen Bevölkerung Berlins hat keinen deutschen Pass und ist damit nicht wahlberechtigt. Die Landeszentrale fördert auch Projekte, die anlässlich der Wahl weitere Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens aufzeigen.

  • 2. Diskriminierungskritische politische Bildung

    Macht und Ressourcen sind in unserer Gesellschaft ungleich verteilt. Menschen erfahren vielfältige Formen von Diskriminierung „…auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“ (LADG, §2) Diese Formen können sich dabei auch überschneiden und gegenseitig verstärken.
    Politische Bildung möchte Menschen darin bestärken, sich gegen Diskriminierung zu engagieren. Unser Grundgesetz ist deutlich: Diskriminierung verletzt die Menschenwürde und darf nicht hingenommen werden. Dazu gehört es, Machtverhältnisse kritisch zu analysieren, die Erfahrungen derjenigen, die diskriminiert werden, anzuerkennen, sowie die eigene Position und die eigene Wahrnehmung zu reflektieren. Wissen um gesetzliche Grundlagen und staatliche Pflichten ist ebenso nötig wie das Einüben von diskriminierungsfreien Haltungen und Umgangsweisen. All das kann Gegenstand politischer Bildungsangebote sein, die wir in diesem Schwerpunkt fördern.

  • 3. Was bedeutet Krisenkompetenz?

    Wirtschaftliche, politische, militärische und ökologische Krisen kennzeichnen unsere Gegenwart. Womöglich sind sie sogar die neue Normalität, mit der wir lernen müssen, umzugehen. Wie krisenfest ist unsere Gesellschaft – und wir selbst? Welche demokratischen Antworten kann unsere Gesellschaft darauf finden? Wie gehen wir mit damit verbundenen Emotionen um?
    Politische Bildung kann zu einem kompetenten Umgang mit Krisen auf vielfältige Weise beitragen: Das Bewusstsein für notwendigen Wandel kann unterstützt, unterschiedliche Bewältigungsstrategien voneinander gelernt, Zukunftsfähigkeit und utopische Potenziale gezielt gestärkt, kollektive Wirkungshoffnungen genährt werden. Fest steht: den Mut verlieren gilt nicht, und miteinander geht es besser als allein. Wir fördern Projekte der politischen Bildung, die zum kompetenten Umgang mit vielfältigen Krisen beitragen.

  • 4. Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus und Autoritarismus

    Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus ist ein Schwerpunkt der politischen Bildung in Deutschland spätestens seit den 1960er Jahren. Sie tut dies, indem sie die politische Mündigkeit der Teilnehmenden als Befähigung zum eigenen Urteil stärkt, auch im Umgang mit Rechtsextremismus.
    Politische Bildung kann über rechtsextreme, antidemokratische und autoritäre Ideologien, Strukturen und Strategien aufklären und deren neu gewonnene diskursive Macht in der Gesellschaft analysieren und kritisieren. Sie kann gewaltvolle Erfahrungen von rechtsextremem Terror sichtbar machen. Sie kann demokratische Kompetenzen und Erfahrungen und damit die Widerstandsfähigkeit gegen menschenfeindliche Weltbilder stärken. Sie kann kontroverse Fragen diskutieren, etwa ob rechtsextreme Parteien in einer Demokratie verboten werden sollten.
    Die Landeszentrale fördert Projekte der politischen Bildung, die sich diesen Herausforderungen stellen.

  • 5. Junge Erwachsene treffen Politiker:innen

    Politik scheint vielen Jugendlichen weit weg vom eigenen Alltag zu sein. Politische Debatten und Entscheidungsprozesse wirken oft unverständlich und abstrakt. Auf der anderen Seite stehen auch Politik-Profis den Lebenswelten junger Erwachsener oft mit einer gewissen Fremdheit gegenüber.
    Die Landeszentrale fördert Begegnungen und den Dialog zwischen Politikerinnen und Politikern und jungen Erwachsenen. Der persönliche Austausch, verbunden mit einer Auseinandersetzung mit verschiedenen politischen Positionen, soll Interesse an Politik wecken und zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

  • 6. Mit Schüler:innenvertretungen Demokratie und Teilhabe an Schulen stärken

    Die Schule ist ein Lernort und Lebensort, an dem Demokratie eingeübt werden kann. Dabei spielen Schüler:innenvertretungen eine zentrale Rolle. Manchmal führen sie jedoch ein Schattendasein. Sei es durch fehlende Kontinuität, mangelnde Unterstützung der Lehrkräfte oder zu wenig Interesse bei den Schüler:innen selbst.
    Die Landeszentrale hilft, frischen Schwung in die SV-Arbeit zu bringen. Sie fördert Projekte, mit denen Schüler:innenvertretungen initiiert oder gestärkt werden. Neben klassischen Seminaren und Fahrten sind auch Zukunftswerkstätten oder Open Space Veranstaltungen denkbar. Oder gibt es an Ihrer Schule eine ganz andere Idee?

Über die genannten Themenschwerpunkte hinaus werden – je nach finanziellen Möglichkeiten – vereinzelt auch weitere Projekte mit besonderem Berlinbezug gefördert.

Antragstellung Schritt für Schritt

1. Bitte machen Sie sich zunächst mit unserer Förderrichtlinie und den aktuellen Themenschwerpunkten vertraut.

Bitte Neuigkeiten in der Förderrichtlinie beachten – insbesondere, wenn Sie in der Vergangenheit bereits Fördermittel erhalten haben: Zum Jahr 2026 verändert sich die Finanzierungsart von “Fehlbedarfsfinanzierung” auf “Festbetragsfinanzierung”. Die Mitteilungspflicht bei Änderungen im Finanzierungsplan entfällt. Wie bisher müssen 20% der Ausgaben selbst eingebracht werden. Die Zuwendung kann in einer Tranche abgerufen werden, ohne Verwendungsfrist. Projekte können bis zum 31.12.2026 durchgeführt werden. Alle Änderungen sind im Informationsblatt erklärt, bitte lesen Sie dies aufmerksam durch.

2. Für die Antragstellung muss Ihr Träger in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Neue Registrierungen müssen bis zum 09.12.2025 erfolgen, sie dauern 1-2 Tage. Bereits registrierte Träger müssen ihren Eintrag auf Aktualität prüfen.

3. Bis zum 15.12.2025 müssen Sie unter der E-Mail-Adresse LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de ein Geschäftskennzeichen für die digitale Antragstellung beantragen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:
  • Name des Trägers/Vereins
  • ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank (z.B. vr_123456)
  • (Arbeits-)Titel des beantragten Projekts
4. Die Antragsfrist für die Projektförderung 2026 endet am 19.12.2025. Bis zu diesem Tag muss der Antrag im Online-Portal FAZIT hochgeladen werden. Der digitale Antrag besteht aus folgenden Unterlagen (ausführliche Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Informationsblatt):

5. Das Antragsformular muss zusätzlich zur digitalen Übersendung ausgedruckt und unterschrieben in die Post gegeben werden (Datum des Poststempels spätestens 19.12.2025). Die Postanschrift lautet:
Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Revaler Straße 29, 10245 Berlin

6. Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 01.02.2026 und endet spätestens am 31.12.2026.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen zur Projektförderung finden Sie hier. Bitte lesen Sie auch unsere Förderrichtlinie sowie das Merkblatt zur Antragstellung. Zu Fragen, die damit nicht beantwortet werden können, beraten wir Sie gern individuell.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Zuwendungsempfangende sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. (rechtsfähige juristische Personen). Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Formale Voraussetzungen für die Antragstellung

    Zuwendungsempfangende müssen sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren und dort die erforderlichen Daten eingeben.
    Link zur Transparenzdatenbank
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).

  • Was ist im Einzelnen förderfähig?

    Honorare werden gemäß der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert (so genannte Bandbreitenregelung).
    Gefördert werden außerdem Sachkosten, Mieten, Werbung, Werkverträge (für produktorientierte Leistungen), Verpflegung, Unterkunft.
    Eine Organisationspauschale (belegfrei) kann in Höhe von maximal 10% der Fördersumme gefördert werden.
    Personalkosten sind nicht förderfähig.
    Detailliert können Sie alles in unserer Förderrichtlinie nachlesen.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Projekte, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dienen, können nicht gefördert werden. Auch interne Tagungen von Vereinen und Organisationen sowie Gedenk- und Studienfahrten können nicht gefördert werden. Kulturprojekte können nur gefördert werden, wenn sie einen deutlichen Bezug zur politischen Bildung haben.

  • Umfang der Förderung

    Die Förderung soll mindestens 1000,- Euro und kann maximal 6.000,- Euro pro Projekt betragen.

  • Einnahmen, Eigen- und Drittmittel

    Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung.
    Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen einen geringeren Prozentsatz zulassen. Außer der Landeszentrale für politische Bildung dürfen keine weiteren Stellen des Landes Berlin an der Förderung beteiligt sein.

  • Welche Fristen sind zu beachten?

    Registrierung in der Berliner Transparenzdatenbank bis spätestens 9.12.2025.
    Geschäftskennzeichen unter LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de anfordern bis spätestens 15.12.2025.
    Antragsschluss für 2026 ist der 19.12.2025 (maßgeblich ist der Eingang im digitalen Antragsverfahren FAZIT sowie der Poststempel).
    Im Januar 2026 findet in der Landeszentrale die Sichtung der Anträge und die Entscheidung über die Fördermittelvergabe statt.
    Maximale Projektlaufzeit für die Durchführung: 01.02.2026 bis 31.12.2025.
    Änderungsanträge können während der Projektlaufzeit schriftlich eingereicht werden.
    Vorlage des Verwendungsnachweises (Abrechnung): Sofern nicht anders angegeben, gilt der 31.3.2027 als Abgabefrist für den Verwendungsnachweis.

  • Wie funktioniert das Antragsverfahren?

    Die Antragstellung erfolgt digital mit Hilfe des FAZIT-Online-Tools. Ein Teil der dort hochgeladenen Unterlagen muss zusätzlich rechtsgültig unterschrieben und im Original eingereicht werden.
    Vor der Beantragung müssen Sie ein Geschäftskennzeichen (GKZ) anfordern, das bei allen Formularen anzugeben ist. Bitte fordern Sie das GKZ unter folgender E-Mail-Adresse an: LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei nennen Sie bitte den vollständigen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein), die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank sowie den Projekttitel (Arbeitstitel).
    Zusätzlich zum FAZIT-Antragsformular muss ein Kosten– und Finanzierungsplan sowie ein fachliches Konzept (Vorlage hier) hochgeladen werden.
    Sobald der Antrag bearbeitet wurde, geht Ihnen bis Februar 2026 ein schriftlicher Zuwendungsbescheid oder eine Ablehnung zu. Im Zuwendungsbescheid sind alle wichtigen Informationen zur Verwendung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel enthalten.

  • Was ist das Geschäftskennzeichen?

    Das Geschäftskennzeichen (GKZ) wird Ihnen im Vorfeld der Beantragung von der Landeszentrale mitgeteilt und ist bei allen Mitteilungen anzugeben, um sie dem Projekt eindeutig zuordnen zu können. Das GKZ setzt sich aus folgenden Teilen zusammen (Beispiel):
    Politikfeld/Behördenkennzeichen: Bildung (BIL)
    Haushaltsjahr (Beispiel): 2026
    Förderbereich: Politische Bildung nach Förderrichtlinie (PBF) oder Politische Bildung nach Landeshaushaltsordnung (PBL)
    Trägernummer, dreistellig (Beispiel): 111
    Laufende Nummer des Projekts, dreistellig (Beispiel): 002
    Vollständiges Geschäftskennzeichen (Beispiel): BIL/2026/PBF111002
    „Projektnummer“ im Sinne des Antragsformulars (Beispiel): PBF111002
    Für die Zusendung Ihres individuellen Geschäftskennzeichens wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse LZ-Zuwendungen@senbjf.berlin.de. Dabei geben Sie den offiziellen Namen des beantragenden Trägers (z.B. Verein) an, sowie die sechsstellige ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank, und den (vorläufigen) Titel Ihres Projekts.

  • Was ist die ID-Nummer in der Berliner Transparenzdatenbank?

    Alle juristischen Personen, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Transparenz in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein. Die erhaltenen Zuwendungen sind in der Zuwendungsdatenbank öffentlich einsehbar.
    Die Transparenzdatenbank wird von der Senatsverwaltung für Finanzen betrieben. Die Registrierung erfolgt elektronisch und nimmt 1-2 Tage in Anspruch. Folgende Mindestangaben des Zuwendungsempfängers sind erforderlich: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. vorhandene Registernummer. Die potenziellen Zuwendungsempfänger bekommen ihre 6-stellige Registrierungsnummer (ID-Nummer) und ihre Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.

  • Wann und wie wird das Geld ausgezahlt?

    Die Mittelabforderung erfolgt über das digitale Formular in FAZIT. Das Formular muss zusätzlich ausgedruckt, rechtsgültig unterschrieben und per Post eingesandt werden. Mittel unter 10.000 Euro können in einer Tranche abgerufen werden, eine Verwendungsfrist gibt es nicht.

  • Was ist bei der Durchführung zu beachten?

    Bei der Durchführung sind der im Zuwendungsbescheid angegebene Projektzeitraum sowie alle dort genannten Bedingungen zu beachten.
    Bei allen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten muss in geeigneter Form auf die Förderung durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hingewiesen werden. Die entsprechenden Logos finden Sie auf unserer Website unter Wichtige Unterlagen.

  • Wie funktioniert die Abrechnung (Verwendungsnachweis)?

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Was im Einzelnen vorgelegt werden muss, entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    Für den Sachbericht gibt es einen Vordruck unter Wichtige Unterlagen, Hinweise zum Inhalt entnehmen Sie bitte auch Ihrem Zuwendungsbescheid. Bitte fügen Sie dem Sachbericht (Print-)Produkte, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sowie ggf. Teilnahmelisten (bei Seminarveranstaltungen) bei.
    Der zahlenmäßige Nachweis wird über das FAZIT-Online-Tool erstellt, hochgeladen und zusätzlich unterschrieben eingeschickt. Zu ihm gehört eine Übersicht der Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, in der alle einzelnen Ausgaben mit Zahlungsdatum, Empfänger/in, Zahlungsgrund und Betrag eingetragen werden. Ausgaben, die zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
    Originalbelege müssen nicht eingereicht werden. Sie müssen zehn Jahre lang vom Träger aufbewahrt werden für den Fall einer vertieften Prüfung.
    Nach der kursorischen Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Zuwendungsempfänger einen schriftlichen Schlussbescheid.

Bisher geförderte Projekte

Kontaktpersonen zum Thema Förderung

Anja Witzel, Fachreferentin

Jasmin Hassan, Verwaltung von Fördermitteln