Abgeordnetenhauswahl

Titel: "Berlin wählt: Das Abgeordnetenhaus" mit Bild vom Abgeordentenhaus von Berlin

Berlin ist ein sogenannter Stadtstaat: eine Stadt und zugleich eines von 16 Bundesländern in Deutschland. Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament – die gesetzgebende Volksvertretung – von Berlin. Die Abgeordneten entscheiden über Angelegenheiten, die Berlin als Bundesland und die gesamte Stadt betreffen.

Inhaltsverzeichnis

Wer darf wählen?

Das Abgeordnetenhaus darf wählen, wer am Wahltag:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft hat,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Berlin hat oder sich gewöhnlich in Berlin aufhält.

Neu: Wählen ab 16 bei beiden Wahlen!

Zum ersten Mal dürfen bei Berlinwahlen 16- und 17-Jährige auch für das Abgeordnetenhaus abstimmen. Bisher war dies nur bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen möglich.

Stimmzettel für die Wahl zum Abgeordnetanhaus von Berin

Wie wird abgestimmt?

Zur Wahl des Abgeordnetenhauses können
  • einzelne, auch parteilose Kandidierende in den Wahlkreisen
    UND
  • Parteien mit bezirks- oder berlinweiten Listen, auf denen die Reihenfolge der kandidierenden Personen schon festgelegt ist, antreten.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:
  • eine Erststimme, mit der sie eine:n Kandidierende:n aus ihrem Wahlkreis wählen kann.
  • eine Zweitstimme, mit der sie eine Bezirks- oder Landesliste einer Partei wählen kann.

Die Person, die mit der Erststimme gewählt wird, muss nicht der Partei angehören, die mit der Zweitstimme gewählt wird.

Wahlbenachrichtigung

Es gibt mehrere Wege, abzustimmen

Vom 10. bis zum 30. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Danach gibt es folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen:

  • Briefwahl beantragen und nach Erhalt der Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig di ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post abschicken.
    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 20. September 2026, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt (auf dem roten Wahlbrief angegeben) eintreffen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
  • Im Briefwahllokal des Bezirks abstimmen – Pass oder Personalausweis mitbringen.
  • Bis zum Wahltag warten und am 20. September 2026 im Wahllokal abstimmen.

Wählen im Wahllokal – Wie funktioniert das?

  • Unbedingt Personalausweis oder Pass mitnehmen („amtlichen Ausweis“)!
  • Zum richtigen Wahllokal gehen (zu finden auf der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite des Landeswahlleiters).
  • Das Wahllokal wird von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern organisiert. Diese prüfen, ob der Name im Wahlverzeichnis steht und händigen den oder die Stimmzettel aus.
  • Gewählt wird geheim in der Wahlkabine! Danach den Stimmzettel falten und in die Wahlurne einwerfen.

Wer wird in das Abgeordnetenhaus gewählt?

Die:der Kandidierende mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis ist direkt gewählt. Diese Abgeordneten haben ein sogenanntes Direktmandat. Wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält, wird durch ihren Anteil an Zweitstimmen bestimmt. Die Direktmandate, die eine Partei gewonnen hat, werden damit verrechnet.
5-Prozent-Sperrklausel: Nur Parteien, die berlinweit mindestens 5 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens einem Wahlkreis ein Direktmandat gewonnen haben, bekommen entsprechend ihrem Anteil der Zweitstimmen Sitze im Abgeordnetenhaus.

Wer und wie viele Personen sitzen im Abgeordnetenhaus?

Das Abgeordnetenhaus hat mindestens 130 Mitglieder. 78 werden in den Wahlkreisen direkt gewählt. Dabei entscheidet, wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat. Die übrigen Abgeordneten – mindestens 52 – werden über die Listen der Parteien und deren Anteile an den Zweitstimmen bestimmt. Da manche Parteien Überhang- und andere Ausgleichsmandate erhalten, ist die Anzahl der Abgeordneten nach jeder Wahl anders. Zurzeit sind es 159.

Die Grafik zeit die Ergebnisse der AGH-Wahlen 2016 und 2023 im Vergleich: CDU, 17,6 %, 28,2 %, SPD 21,6 %, 18,4 %, Grüne 15,2 %, 18,4 %, Die Linke 15,6 %, 12,2 %, AfD 14,2 %, 9,1 %, FDP 6,7 %, 4,6 %, Sonstige 9,1 %, 9,0 %

Quelle: Bericht des Landeswahlleiters zugleich Statistischer Bericht B VII 2-3 – 5j / 23. Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 (Hauptwahl vom 26. September 2021); https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/BBHeft_mods_00046287: S. 6 / Anmerkung zu den Wahlergebnissen: Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September 2021 wurden aufgrund vieler Mängel bei der Durchführung vom Berliner Landesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Deshalb wurden die Wahlen im Februar 2023 vollständig wiederholt.

Ergebnisse der Zweitstimmen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2016 und 2023

Kuchengrafik "Beteiligung an den Abgeordnetenhauswahlen 2023 und 2016" 2023: von 2432776 Wahlberechtigten haben 62,9 % gewählt / 2016: von 2485379 Wahlberechtigten haben 66,9 % gewählt

Beteiligung an den Abgeordnetenhauswahlen 2023 und 2016

Wählen bringt was!

Bei Wahlen werden Politiker:innen zur Verantwortung gezogen: Wenn Wahlberechtigte mit deren Entscheidungen nicht (mehr) zufrieden sind, müssen sie damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden. So haben die letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu einem Regierungswechsel geführt. Auch die BVV-Wahlen haben in einigen Bezirken die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien deutlich verändert.

  • Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

    Manche Parteien gewinnen mehr Direktmandate, als ihnen aufgrund ihrer Zweitstimmen insgesamt Sitze zustehen. Dann erhalten sie sogenannte Überhangmandate, denn das Mandat einer im Wahlkreis direkt gewählten Person ist garantiert, egal wie gut oder schlecht ihre Partei abgeschnitten hat. Die anderen Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, damit das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien wieder den Anteilen an Zweitstimmen entspricht.

Wie arbeiten die Gewählten?

Die gewählten Abgeordneten haben die Aufgabe, die Interessen der Wähler:innen zu vertreten. Sie sind für eine bestimmte Zeit beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen, die uns alle angehen. Ganz unterschiedliche gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben müssen bewältigt werden. Oft gehen die Meinungen auseinander, was wichtiger oder besser ist, dann muss ein Kompromiss gesucht werden. Nur eine Mehrheit der Abgeordneten kann eine Entscheidung treffen.
Um diese vielen Aufgaben zu erledigen, teilen sich die Gewählten die Arbeit auf. Sie treffen sich alle zusammen im Plenum und in kleineren Gruppen – in Fraktionen und Ausschüssen.

Ort der Entscheidung: Das Plenum

Im Plenum kommen alle Gewählten zusammen. Dort bringen sie Vorschläge zu einer Vielzahl von Themen ein, diskutieren darüber und stimmen über die Vorschläge aus den Fraktionen, aus dem Senat und aus den Ausschüssen ab. Nur wenn eine Mehrheit der Gewählten zustimmt, ist ein Vorschlag angenommen.
Berlins Abgeordnete kommen in der Regel alle 14 Tage zum Plenum zusammen. Auf der Tagesordnung stehen Aktuelle Stunden, Fragen an den Senat, Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte der Senatsverwaltung, Abstimmungen und Beschlüsse. Hier entscheiden die Abgeordneten über neue Gesetze und Gesetzesänderungen für Berlin.

Die Sitzungen des Abgeordnetenhauses kann man nur nach Anmeldung vor Ort besuchen: https://www.parlament-berlin.de/service/besucherdienst/platzreservierung-plenum.
Ganz ohne Anmeldung kann man den Abgeordneten via Livestream zuschauen: https://www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live/livestream-plenum.

Orte der Gleichgesinnten: Die Fraktionen

Abgeordnete mit ähnlichen politischen Vorstellungen, zumeist aus derselben Partei, bilden eine Fraktion. Deren Größe richtet sich in der Regel nach dem Wahlergebnis der Partei. Jede gewählte Person kann höchstens einer Fraktion angehören. Hier diskutieren die Fraktionsmitglieder aktuelle Probleme, mögliche Lösungen und einigen sich auf gemeinsame politische Ziele und Vorhaben. So können sich die Abgeordneten im Plenum leichter über ihre unterschiedlichen Vorstellungen austauschen und Kompromisse finden, als wenn alle einzeln für sich sprechen. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens sieben Abgeordnete zusammenschließen (5 % der Mindestanzahl von 130). Aktuell hat das Abgeordnetenhaus 159 Mitglieder.

Die Grafik zeigt die aktuelle Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus von Berlin: CDU 52, SPD 36, Grüne 33, Die Linke 20, AfD 16, Fraktionslos 2

Stand: 13.4.2026

Seit der letzten Wahl sind 5 Fraktionen im Abgeordnetenhaus vertreten:

Orte für Detailfragen: Die Ausschüsse

In den Ausschüssen arbeiten die Abgeordneten als Fachleute zu bestimmten Themen. Jeder Ausschuss ist für einen Themenbereich zuständig. Jede Fraktion benennt Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse. Hier werden Anträge und unterschiedliche Lösungsvorschläge intensiv diskutiert, die dann allen im Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.

Themen der Ausschüsse 2023–2026
Arbeit und Soziales – Bildung, Jugend und Familie – Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien – Digitalisierung und Datenschutz – Gesundheit und Pflege – Inneres, Sicherheit und Ordnung – Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung – Kultur, Engagement und Demokratieförderung – Mobilität und Verkehr – Sport – Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Umwelt- und Klimaschutz – Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz – Verfassungsschutz – Wirtschaft, Energie und Betriebe – Wissenschaft und Forschung.

Was entscheidet das Abgeordnetenhaus?

Das Abgeordnetenhaus hat vier wesentliche Aufgaben:
  1. Politische Entscheidungen treffen
    Die Abgeordneten beschließen Gesetze, die für ganz Berlin gelten.
  2. Den Haushalt festlegen
    Die Abgeordneten beschließen das Landeshaushaltsgesetz. Sie legen fest, wofür Berlin wie viel Geld ausgibt und wie hoch Landessteuern und Abgaben sind.
  3. Den Regierungschef bzw. die -chefin wählen
    Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister bzw. die Regierende Bürgermeisterin von Berlin. In der Regel ist das eine Person der stärksten Partei. Sie oder er beruft bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren, die zusammen die Regierung von Berlin bilden: den Senat.
  4. Kontrollieren
    Die Abgeordneten kontrollieren, ob der Senat und die Senatsverwaltung die Entscheidungen des Abgeordnetenhauses beachten und das Geld wie beschlossen ausgeben. In Aktuellen Stunden, Fragestunden oder mit schriftlichen Anfragen können sie Auskünfte verlangen und auch Anträge beschließen.

Die Abgeordneten entscheiden z. B. über Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, welche Aufgaben die Polizei hat, über Bildungspolitik, über den Bereich Bauen und Wohnen oder wie Eigenbetriebe z.B. Stadtreinigung (BSR) und Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Justizvollzug und Berliner Gerichte organisiert sind.

Wenn bei einer Wahl keine Partei über die Hälfte der Sitze im Abgeordnetenhaus gewonnen hat, bilden mehrere Parteien eine Koalition. Denn um im Abgeordnetenhaus wichtige Entscheidungen herbeiführen zu können, ist eine eigene Mehrheit wichtig. Zurzeit regiert in Berlin eine »schwarz-rote« Koalition aus CDU und SPD. Welche Koalitionen es künftig geben kann, wird bei der Wahl am 20. September 2026 entscheiden.

In einer Demokratie entscheidet niemand allein
Was der Senat auch tun möchte, er braucht dafür die Zustimmung von der Mehrheit der Abgeordneten. Wenn viele gegen ein Vorhaben sind, muss die Regierung entweder einen Kompromiss mit den Gewählten finden, oder das Vorhaben scheitert.

Jede Stimme ist entscheidend

Durch ihre Wahlentscheidung bestimmen die Wählenden mit
  • welche Kandidierenden in den nächsten 5 Jahren Entscheidungen für uns alle in ganz Berlin treffen;
  • wer darüber entscheidet, wofür wie viel Geld ausgegeben wird;
  • welche Parteien eine Mehrheit bekommen und die Regierung bilden können;
  • wie stark die Opposition ist, die das Regierungshandeln kontrolliert.

BERLIN WÄHLT: Das Abgeordnetenhaus

Erklärvideo zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin.

Formate: video/youtube