Bezirksamt

Auf der Ebene der Bezirke besteht die Berliner Verwaltung zum einen aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), zum anderen aus dem Bezirksamt (BA). Jedes der zwölf Bezirksämter trägt die Zusatzbezeichnung „…von Berlin“, zum Beispiel „Bezirksamt Spandau von Berlin“.

Das Bezirksamt, verstanden als politische Führung des Bezirks, wird von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister geleitet. Diese/r wird zusammen mit fünf Bezirksstadträtinnen bzw. Bezirksstadträten von der BVV zu Beginn einer Wahlperiode gewählt. Gemeinsam entscheidet dieses sechsköpfige Kollegium über alle Fragen, die nicht ausdrücklich im Kompetenzbereich der BVV liegen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters.

Gleichzeitig steht der Begriff Bezirksamt auch für die gesamte Verwaltungsbehörde eines Bezirkes mit rund zehn Fachämtern. So hat jeder Bezirk etwa ein Jugendamt, ein Ordnungsamt oder ein Gesundheitsamt. Wie die einzelnen Fachbereiche (Ressorts) zugeschnitten sind und welchem Bezirksstadtrat oder welcher Bezirksstadträtin sie zugeordnet sind, entscheidet das Bezirksamt zu Beginn seiner Amtszeit.

Das Bezirksamt kann eigene Vorlagen in die BVV einbringen, aber auch BVV-Beschlüsse beanstanden. Andererseits kontrolliert die BVV die Arbeit des Bezirksamtes. Das Bezirksamt ist außerdem Dienstbehörde für alle Beamten, Angestellten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks.

Links zu den einzelnen Bezirksämtern von Berlin