Bürgerdeputierte

Bürgerdeputierte sind Experten und Expertinnen aus der Gesellschaft, die die Bezirksverordneten bei Entscheidungen beraten. Sie arbeiten in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung mit und sind dort auch stimmberechtigt.

  • Wer kann Bürgerdeputierte:r werden?

    Alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, können Bürgerdeputierte werden. Auch Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Bürgerdeputierte werden. Ausgenommen sind Personen, die bereits Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus oder Bezirksverordnete sind, bei der Bezirksverwaltung im selben Bezirk arbeiten oder für den Rechnungshof tätig sind. Bürgerdeputierte werden auf Vorschlag der Fraktionen der BVV gewählt, sie müssen aber nicht Mitglied in einer Partei sein.
    Wenn Sie durch Ihren Beruf oder Ihr Engagement besondere Kompetenzen oder Qualifikationen – z.B. im Bauwesen, bei der sozialen Arbeit, bei Umweltfragen, im Bildungs- oder Gesundheitswesen oder bei anderen Themen, die im Bezirk relevant sind – haben, dann können Sie die Arbeit Ihrer BVV Ihrem Bezirk unterstützen. Nehmen Sie am besten Kontakt mit einer Fraktion der BVV auf, wenn Sie sich als Bürgerdeputierte:r engagieren wollen.