Auszug aus dem Berliner Schulgesetz – § 83 (2) SchulG Berlin:
»Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter nehmen die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und üben die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler in der Schule aus. Sie können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbst gestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen und zu bildungspolitischen Fragen Stellung nehmen.«
Was bedeutet das konkret für dich? Die Schüler:innenvertretung (SV) bietet dir die Möglichkeit, deine Schule aktiv mitzugestalten und bei wichtigen Entscheidungen mitzureden. Ob bessere Toiletten, ein gutes Schulklima oder Projekte gegen Mobbing – in der SV werden Ideen zu Veränderungen.