Arbeit und Studium

Illustration zeigt eine Tischlampe, offenes Buch und eine Tasche

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Beschäftigten, die sich für deren Rechte und Interessen einsetzen. Sie vertreten diese gegenüber den Unternehmen und deren Verbänden.

Gewerkschaften gibt es für viele verschiedene Berufsgruppen, zum Beispiel für Lokführerinnen und Lokführer oder Polizistinnen und Polizisten. Als Vertretung der Beschäftigten fordern sie beispielsweise höhere Löhne, bessere Arbeitszeiten, mehr Urlaub und mehr Mitbestimmung in den Betrieben.

Gewerkschaften können Streiks organisieren und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen mit Unternehmen abschließen.

Mitgliedschaft

  • Als nicht-deutsche Unionsbürgerin und nicht-deutscher Unionsbürger können Sie in Deutschland Mitglied einer Gewerkschaft werden. Sie sind bei der Wahl aller Ämter und Positionen in der Gewerkschaft stimmberechtigt. Außerdem können Sie sich für diese Ämter und Positionen auch selbst zur Wahl stellen.
  • Gewerkschaften finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zwischen 1 und 1,5 Prozent Ihres monatlichen Bruttolohns. Wenn Sie arbeitslos sind, verringert sich der Beitrag.
  • In Deutschland sind die Gewerkschaften nach Branchen gegliedert. Darüber, welche Gewerkschaft für Sie die richtige ist, können Sie sich direkt bei einer Gewerkschaft oder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) informieren.

Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, erfährt nicht, dass Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Weiterführende Informationen

Gewerkschaften in der EU

Gewerkschaften

Betriebsräte

Ein Betriebsrat ist die Interessenvertretung für Beschäftigte in Unternehmen ab fünf Mitarbeitenden. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsleitung.

Betriebsräte werden von der Belegschaft gewählt. Sie arbeiten ehrenamtlich und erledigen die Betriebsratsaufgaben während der Arbeitszeit. Dafür sind sie von ihren beruflichen Aufgaben freizustellen.

Voraussetzungen für die Wahl

  • Betriebsangehörigkeit
  • Volljährigkeit
  • Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmende müssen mindestens drei Monate im Betrieb beschäftigt sein.
  • Staatsangehörigkeit: Keine Einschränkung
    Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte.

Voraussetzungen für Kandidatur

  • Volljährigkeit
  • mind. sechs Monate Betriebszugehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit: Keine Einschränkung

Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, können Sie auch selbst einen gründen. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf wahlberechtigte Kolleginnen und Kollegen im Betrieb beschäftigt sind, von denen drei die Voraussetzung zur Kandidatur erfüllen.

Weiterführende Informationen

Gründung eines Betriebsrates

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1972 die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates.

Studierendenvertretungen

Die Studierendenvertretung, der Allgemeine Studierendenausschuss (AstA), vertritt die Interessen von Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, den Lehrenden sowie der Öffentlichkeit. Der AstA ist sozusagen das Sprachrohr der Studierenden.

Einmal im Jahr wählen alle Studierenden das Studierendenparlament (StuPa). Bei den Wahlen treten verschiedene hochschulpolitische Gruppen gegeneinander an. Die gewählte Mehrheit bildet den Allgemeinen Studierendenausschuss (AstA).

Der AstA führt die Beschlüsse des StuPa aus. Er besteht aus einer bzw. einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referentinnen und Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. Zum Beispiel gibt es Referate für Finanzen, Sport oder Events.

Voraussetzung für Wahl und Kandidatur

  • Immatrikulation an der Hochschule
  • Staatsangehörigkeit: Keine Einschränkungen

Studierendenvertretungen der Berliner Hochschulen und Universitäten

Beuth Hochschule für Technik Berlin
Freie Universität Berlin
Humboldt-Universität zu Berlin
Technische Universität Berlin
Universität der Künste

Weiterführende Links

freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.