Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen

Titel "Berlin wählt: Bezirksverordnetenversammlung" mit verschiedenen Symbolbildern von bezirksrelevanten Politikfenldern: Musikschule, Klassenzummer, Spielplatz, Radweg, Bibliothek, Straßenkreuzung

Berlin ist in 12 Bezirke unterteilt und in jedem gibt es eine Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Die BVV ist zusammen mit dem Bezirksamt verantwortlich für die Selbstverwaltung des Bezirks. Viele Themen, die den Alltag und die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner in ihrem Kiez bestimmen, werden hier beraten.

Inhaltsverzeichnis

Berlinkarte mit eingezeichneten Bezirksgrenzen und -wappen

Ganz Berlin – 12 Bezirke

01 Mitte
02 Friedrichshain-Kreuzberg
03 Pankow
04 Charlottenburg-Wilmersdorf
05 Spandau
06 Steglitz-Zehlendorf
07 Tempelhof-Schöneberg
08 Neukölln
09 Treptow-Köpenick
10 Marzahn-Hellersdorf
11 Lichtenberg
12 Reinickendorf

Wer darf wählen?

Die BVV darf wählen, wer am Wahltag
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) hat;
  • mindestens 16 Jahre alt ist;
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat oder sich gewöhnlich in Berlin aufhält.
Stimmzettel für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung

Wie wird abgestimmt?

Bei der Wahl zur BVV hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus sind es zwei Stimmen.

Eine Stimme für die BVV

Zur Wahl der BVV können Parteien und Wählergemeinschaften mit bezirksweiten Listen antreten, auf denen die Reihenfolge der kandidierenden Personen festgelegt ist.
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer Wählergemeinschaft wählen kann. (Eine Wählergemeinschaft oder Wählergruppe vertritt bestimmte, häufig lokalpolitische Anliegen bei Wahlen, ohne eine Partei zu sein.)

Wahlbenachrichtigung

Es gibt mehrere Wege, abzustimmen

Vom 10. bis zum 30. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Danach gibt es folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen:

  • Briefwahl beantragen und nach Erhalt der Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig di ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post abschicken.
    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 20. September 2026, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt (auf dem roten Wahlbrief angegeben) eintreffen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
  • Im Briefwahllokal des Bezirks abstimmen – Pass oder Personalausweis mitbringen.
  • Bis zum Wahltag warten und am 20. September 2026 im Wahllokal abstimmen.

Wählen im Wahllokal – Wie funktioniert das?

  • Unbedingt Personalausweis oder Pass mitnehmen („amtlichen Ausweis“)!
  • Zum richtigen Wahllokal gehen (zu finden auf der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite des Landeswahlleiters).
  • Das Wahllokal wird von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern organisiert. Diese prüfen, ob der Name im Wahlverzeichnis steht und händigen den oder die Stimmzettel aus.
  • Gewählt wird geheim in der Wahlkabine! Danach den Stimmzettel falten und in die Wahlurne einwerfen.

Wer wird in die BVV gewählt?

Die Anzahl der Stimmen entscheidet, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergemeinschaft in der BVV erhält.
3-Prozent-Sperrklausel: Parteien und Wählergemeinschaften müssen mindestens 3 Prozent der abgegebenen Stimmen im Bezirk erhalten, um in die BVV einzuziehen.
Bei den BVV-Wahlen haben auch Politikeinsteigerinnen und -einsteiger, kleinere Parteien oder Wählervereinigungen Chancen, gewählt zu werden.
Jede Stimme zählt
Jede Stimme entscheidet mit, welche Parteien und wie stark diese in der BVV oder im Abgeordnetenhaus vertreten sind.

Wer und wie viele Personen sitzen in einer Bezirksverordnetenversammlung?

In jeder Berliner BVV sitzen 55 gewählte Bezirksverordnete. Wie viele Sitze eine Partei oder Wählergemeinschaft in einer BVV erhält, hängt davon ab, wie hoch ihr Stimmenanteil im Bezirk ist. Die Mandate werden entsprechend der Reihenfolge der Kandidierenden auf den Listen vergeben.

Balkendiargamm "Ergebnisse der BVV-Wahlen 2016 und 2023 (Berlin gesamt)": CDU, 18,6 %, 27,7 %, SPD, 23,4 %, 18,7 %, Grüne, 16,7 %, 19,5 %,Linke 15,3 %, 12,6 %, AfD, 13,6 %, 9,0 %, FDP, 5,7 %, 4,2 %, Sonstige, 6,7 %, 8,3 %

Ergebnisse der BVV-Wahlen 2016 und 2023 (Berlin gesamt)

Kuchengrafik "Beteiligung an den BVV-Wahlen 2023 und 2016" 2023: von 2725844 Wahlberechtigten haben 58,1 % gewählt / 2016: von 2760397 Wahlberechtigten haben 62,3 % gewählt

Beteiligung an den BVV-Wahlen 2023 und 2016

Wählen bringt was!

Bei Wahlen werden Politiker:innen zur Verantwortung gezogen: Wenn Wahlberechtigte mit deren Entscheidungen nicht (mehr) zufrieden sind, müssen sie damit rechnen, nicht mehr gewählt zu werden. So haben die letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu einem Regierungswechsel geführt. Auch die BVV-Wahlen haben in einigen Bezirken die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien deutlich verändert.

Wie arbeiten die Gewählten?

Die gewählten Bezirksverordneten haben die Aufgabe, die Interessen der Wähler:innen zu vertreten. Sie sind für eine bestimmte Zeit beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen, die alle Menschen im Bezirk angehen. Ganz unterschiedliche gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben müssen bewältigt werden. Oft gehen die Meinungen auseinander, was wichtiger oder besser ist, dann muss ein Kompromiss gesucht werden. Nur eine Mehrheit der Bezirksverordneten kann eine Entscheidung herbeiführen.
Um diese vielen Aufgaben zu erledigen, teilen sich die Gewählten die Arbeit auf. Sie treffen sich alle zusammen im Plenum und in kleineren Gruppen – in Fraktionen und Ausschüssen.

Ort der Entscheidung: Das Plenum

Im Plenum kommen alle Gewählten zusammen. Dort bringen sie Vorschläge zu einer Vielzahl von Themen ein, diskutieren darüber und stimmen über die Vorschläge aus den Fraktionen, aus dem Senat und aus den Ausschüssen ab. Nur wenn eine Mehrheit der Gewählten zustimmt, ist ein Vorschlag angenommen.
In den Plenarsitzungen treffen sich alle 55 Mitglieder einer BVV. Die Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat abends statt. Dort werden Vorschläge aus den Ausschüssen und den Fraktionen, aus dem Bezirksamt sowie Empfehlungen und Anträge an das Bezirksamt beraten und abgestimmt. In bestimmten Angelegenheiten kann eine Mehrheit der BVV auch eine Entscheidung des Bezirksamtes aufheben.

Die Sitzungen der BVV können vor Ort und ohne Anmeldung besucht oder in der Regel auch per Livestream verfolgt werden. Regelmäßig finden Einwohner-Fragestunden statt, dann kann jede und jeder Fragen an das Bezirksamt stellen.

Orte der Gleichgesinnten: Die Fraktionen

Gewählte mit ähnlichen politischen Vorstellungen, zumeist aus derselben Partei, bilden eine Fraktion. Deren Größe richtet sich in der Regel nach dem Wahlergebnis der Partei. Jede gewählte Person kann höchstens einer Fraktion angehören. Hier diskutieren die Fraktionsmitglieder aktuelle Probleme, mögliche Lösungen und einigen sich auf gemeinsame politische Ziele und Vorhaben. So können sich die Gewählten im Plenum leichter über ihre unterschiedlichen Vorstellungen austauschen und Kompromisse finden, als wenn alle einzeln für sich sprechen. Für eine Fraktion müssen sich mindestens drei Bezirksverordnete zusammenschließen. Da jeder Bezirk seine eigene BVV wählt, ist die Anzahl und die Stärke der Fraktionen in jedem Bezirk anders.

Orte für Detailfragen: Die Ausschüsse

In den Ausschüssen arbeiten die Gewählten als Fachleute zu bestimmten Themen. Jeder Ausschuss ist für einen Themenbereich zuständig. Jede Fraktion benennt Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse. Hier werden Anträge und unterschiedliche Lösungsvorschläge intensiv diskutiert, die dann allen im Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Da die BVV und das Abgeordnetenhaus für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind, gibt es jeweils etwas andere Ausschüsse.

BVV-WAHLEN 2023: SITZE DER PARTEIEN IN DEN 12 BEZIRKEN

BVV-Wahlen 2023: Sitze der Parteien in den 12 Bezirken

Was entscheidet die BVV?

Die Bezirksverordnetenversammlung hat vier wesentliche Aufgaben:
  1. Politische Entscheidungen treffen
    Durch Beschlüsse, Anträge und Empfehlungen kann die BVV (mit)bestimmen, was das Bezirksamt macht.
  2. Den Haushalt festlegen
    Die BVV entscheidet über den Haushaltsplan des Bezirks, also wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Das Geld dafür bekommen sie vom Land Berlin und das Abgeordnetenhaus muss jedem Bezirkshaushalt zustimmen. Die Bezirke können selbst keine Abgaben oder Steuern festlegen.
  3. Die Regierung wählen
    Die BVV wählt die Mitglieder des „Regierungsteams“ im Bezirk: eine Bezirksbürgermeisterin oder einen Bezirksbürgermeister sowie 5 weitere Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte, die das Bezirksamt leiten. Jede Fraktion darf je nach Größe eine oder mehrere Personen vorschlagen. Deshalb sind viele unterschiedliche Parteien in den Bezirksämtern vertreten.
  4. Kontrollieren
    Die BVV prüft, ob das Bezirksamt die Beschlüsse der BVV befolgt und seine Aufgaben richtig erledigt. Dazu können die Bezirksverordneten Auskünfte vom Bezirksamt verlangen. Bei bestimmten Angelegenheiten kann die BVV auch durch einen eigenen Beschluss Entscheidungen des Bezirksamtes aufheben.

Im Bezirk wird vieles entschieden, was das Leben im Kiez attraktiv macht: über Jugendzentren, Sport- und Spielplätze, über Parkraumbewirtschaftung und die bezirkliche Infrastruktur – Fahrradwege und Straßen, Grünanlagen und Plätze, Schulgebäude und vieles mehr.

In einer Demokratie entscheidet niemand allein
Was das Bezirksamt auch tun möchte, es braucht dafür die Zustimmung von der Mehrheit der Verordneten. Wenn viele gegen ein Vorhaben sind, muss die Regierung entweder einen Kompromiss mit den Verordneten finden, oder das Vorhaben scheitert.

Jede Stimme ist entscheidend

Durch ihre Wahlentscheidung bestimmen die Wählenden mit
  • welche Kandidierenden in den nächsten 5 Jahren Entscheidungen für uns alle in den Bezirken treffen;
  • wer darüber entscheidet, wofür wie viel Geld ausgegeben wird;
  • welche Parteien eine Mehrheit bekommen und die Regierung bilden können;
  • wie stark die Opposition ist, die das Regierungshandeln kontrolliert.

BERLIN WÄHLT: Die Bezirksverordnetenversammlung

Erklärvideo zum Thema Wahl der Bezirksverordnetenversammlung

Formate: video/youtube