Die gewählten Bezirksverordneten haben die Aufgabe, die Interessen der Wähler:innen zu vertreten. Sie sind für eine bestimmte Zeit beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen, die alle Menschen im Bezirk angehen. Ganz unterschiedliche gesellschaftliche Herausforderungen und Aufgaben müssen bewältigt werden. Oft gehen die Meinungen auseinander, was wichtiger oder besser ist, dann muss ein Kompromiss gesucht werden. Nur eine Mehrheit der Bezirksverordneten kann eine Entscheidung herbeiführen.
Um diese vielen Aufgaben zu erledigen, teilen sich die Gewählten die Arbeit auf. Sie treffen sich alle zusammen im Plenum und in kleineren Gruppen – in Fraktionen und Ausschüssen.
Ort der Entscheidung: Das Plenum
Im Plenum kommen alle Gewählten zusammen. Dort bringen sie Vorschläge zu einer Vielzahl von Themen ein, diskutieren darüber und stimmen über die Vorschläge aus den Fraktionen, aus dem Senat und aus den Ausschüssen ab. Nur wenn eine Mehrheit der Gewählten zustimmt, ist ein Vorschlag angenommen.
In den Plenarsitzungen treffen sich alle 55 Mitglieder einer BVV. Die Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat abends statt. Dort werden Vorschläge aus den Ausschüssen und den Fraktionen, aus dem Bezirksamt sowie Empfehlungen und Anträge an das Bezirksamt beraten und abgestimmt. In bestimmten Angelegenheiten kann eine Mehrheit der BVV auch eine Entscheidung des Bezirksamtes aufheben.
Die Sitzungen der BVV können vor Ort und ohne Anmeldung besucht oder in der Regel auch per Livestream verfolgt werden. Regelmäßig finden Einwohner-Fragestunden statt, dann kann jede und jeder Fragen an das Bezirksamt stellen.
Orte der Gleichgesinnten: Die Fraktionen
Gewählte mit ähnlichen politischen Vorstellungen, zumeist aus derselben Partei, bilden eine Fraktion. Deren Größe richtet sich in der Regel nach dem Wahlergebnis der Partei. Jede gewählte Person kann höchstens einer Fraktion angehören. Hier diskutieren die Fraktionsmitglieder aktuelle Probleme, mögliche Lösungen und einigen sich auf gemeinsame politische Ziele und Vorhaben. So können sich die Gewählten im Plenum leichter über ihre unterschiedlichen Vorstellungen austauschen und Kompromisse finden, als wenn alle einzeln für sich sprechen. Für eine Fraktion müssen sich mindestens drei Bezirksverordnete zusammenschließen. Da jeder Bezirk seine eigene BVV wählt, ist die Anzahl und die Stärke der Fraktionen in jedem Bezirk anders.
Orte für Detailfragen: Die Ausschüsse
In den Ausschüssen arbeiten die Gewählten als Fachleute zu bestimmten Themen. Jeder Ausschuss ist für einen Themenbereich zuständig. Jede Fraktion benennt Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse. Hier werden Anträge und unterschiedliche Lösungsvorschläge intensiv diskutiert, die dann allen im Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Da die BVV und das Abgeordnetenhaus für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind, gibt es jeweils etwas andere Ausschüsse.