Drucksache - IX/0590  

 
 
Betreff: Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0409/24/24
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.11.2023 
20. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) Empfehlung
30.11.2023 
8. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) vertagt   
18.01.2024 
9. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) vertagt     
11.03.2024 
11. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
18.04.2024 
24. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0409/24/24)
Anlagen:
Antrag, 07.11.2023, B'90Grüne
Beschlussempfehlung, 11.03.2024, StaBUm (B)
Beschluss, 18.04.2024, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.

Mögliche Anreize könnten u. a. sein:

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Eingriffsbewertung für verschiedene Schutzgüter, u. a. Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei Festsetzungen, z. B. von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) oder auch zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans

 Fördermittel / Zuschüsse

  • die Aufnahme einer Kondition für die Gewährung von Förderdarlehen, z. B. in die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin.
 
 

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