Drucksache - VIII/0874
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
§ 35 Absatz 3 Satz 1 der GO der BVV Treptow-Köpenick wird wie folgt neu gefasst:
Die BVV kann für einzelne Tagesordnungspunkte eine Begrenzung der Redezeit für einzelne Redebeiträge beschließen.
Begründung: Die Möglichkeit der Vorabbegrenzung der Anzahl von Rednern bzw. Redebeiträgen in der BVV Treptow-Köpenick ist debattenfeindlich und berlinweit eine seltene Ausnahme. Gerade in den letzten BVV-Sitzungen wurde diese Möglichkeit von der mehrheitsführenden Zählgemeinschaft aus SPD und DIE LINKE genutzt, um ausführliche Debatten, insbesondere über gesellschaftlich umstrittene Themen, zu verhindern. Diese Möglichkeit soll deshalb in der Geschäftsordnung gestrichen werden. Einvernehmliche Vereinbarungen zwischen allen Fraktionen über Rednerbegrenzungen bleiben davon unberührt.
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