Drucksache - VI/1223  

 
 
Betreff: Situation im Jobcenter für unter 25-Jährige verbessern
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
Verfasser:Marcus Worm 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.09.2009 
33. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Empfehlung
19.10.2009 
35. (außerordentliche/öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
02.12.2009 
36. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
01.12.2010 
49. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 15.09.2009, B´90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung Jobcenter dafür einzusetzen, dass der U25-Bereich im Jobcenter eine eigene Eingangszone in der Hans-Schmidt-Straße 16 erhält. Sollte dies aufgrund der Kundenzentrumsvorgaben der Bundesagentur unmöglich sein, so sollte sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Eingangszonenarbeitsplätze am Hauptsitz den Bedarf der unter 25-Jährigen prüfen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone daraufhin an den Standort Hans-Schmidt-Straße weiterverweisen.

 

 

 

Begründung:

Momentan hat das Jobcenter Treptow-Köpenick zwei Standorte: den Hauptsitz am Groß-Berliner-Damm sowie den Standort Hans-Schmidt-Straße 16 (für die unter 25-jährigen Kundinnen und Kunden). Dies führt dazu, dass unter 25-jährige Kundinnen und Kunden  erst ihr Anliegen am Hauptsitz in der Eingangszone vortragen müssen, um dort eine Wartenummer für das Gespräch mit einer Bearbeiterin oder einem Bearbeiter zu erhalten. Dieser erklärt das Anliegen für berechtigt und dokumentiert es in der Datenbank. Anschließend verweist er die Kundin oder den Kunden zurück an den Standort Hans-Schmidt-Straße 16, wo sie/er erneut warten muss, bis sich eine Bearbeiterin oder ein  Bearbeiter ihrer/seiner annimmt. Jetzt erst wird das Anliegen tatsächlich bearbeitet. Die unter 25-jährigen Kundinnen und Kunden erhalten eine Sofortvermittlung und werden an die Antragsstellung verwiesen. Die Bearbeitung von Anliegen der unter 25-Jährigen muss umgehend verbessert werden.

 

 
 

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