Auszug - Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben  

 
 
11. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B)
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:04 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow BVV-Saal, Raum 218
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IX/0590 Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0409/24/24
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 16.11.2023 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) überwiesen:

 

 Drs. IX/0590

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen.

Mögliche Anreize könnten u. a. sein:

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Eingriffsbewertung für verschiedene Schutzgüter, u. a. Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei Festsetzungen, z. B. von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) oder auch zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

 die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans

 Fördermittel / Zuschüsse

  • die Aufnahme einer Kondition für die Gewährung von Förderdarlehen, z. B. in die Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.03.2024 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (9:2:4) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 2; Enthaltung: 4.


 
 

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