Auszug - Einmalzahlungen zum sozialen Ausgleich
Der Antrag des Jugendhilfeausschusses wird über Punkt 3 der Konsensliste (AoA) i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wird empfohlen, sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass Jugendliche, die in der Jugendhilfe untergebracht sind, analog der §§ 27 bis 31 SGB VII somit auch Sonder- und Einmalzahlungen zum sozialen Ausgleich erhalten und dies in der AV Jugendhilfeunterhalt erfasst wird. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig, Enthaltung: 8.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
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