Drucksache - IX/0256  

 
 
Betreff: Einmalzahlungen zum sozialen Ausgleich
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0133/10/22
 Ursprungaktuell
Initiator:JHABzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
08.09.2022 
10. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen  (0133/10/22)
Anlagen:
Antrag, 30.08.2022, JHA
Beschluss, 08.09.2022, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wird empfohlen, sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass Jugendliche, die in der Jugendhilfe untergebracht sind, analog der §§ 27 bis 31 SGB VII somit auch Sonder- und Einmalzahlungen zum sozialen Ausgleich erhalten und dies in der AV Jugendhilfeunterhalt erfasst wird.

 

 
 

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