Drucksache - IX/0256
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick wird empfohlen, sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass Jugendliche, die in der Jugendhilfe untergebracht sind, analog der §§ 27 bis 31 SGB VII somit auch Sonder- und Einmalzahlungen zum sozialen Ausgleich erhalten und dies in der AV Jugendhilfeunterhalt erfasst wird.
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