Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des JHA
Ohne Aussprache wird in offener Abstimmung Frau Christine Bader als
stellv. beratendendes Mitglied in den JHA berufen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung
nach § 35 (8) AG KJHG durch den Jugendhilfeausschuss wird gemäß § 35 Abs. 7
Ziff. 7 AG KJHG als stellvertretendes beratendes Mitglieder des JHA Frau Christine Bader berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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