Auszug - Kontrolle des Hundeauslaufs an Badestellen  

 
 
34. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 31.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0843 Kontrolle des Hundeauslaufs an Badestellen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0571/30/19
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtOrd
Verfasser:Petra ReichardtHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
 Bezirksregion 11 Grünau
 Bezirksregion 12 Schmöckwitz/Karolinenhof/Rauchfangswerder
 Bezirksregion 13 Köpenick-Süd
 Bezirksregion 16 Müggelheim
 Bezirksregion 17 Friedrichshagen
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel

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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 01.08.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten (federführend) sowie an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/0843

Das Bezirksamt wird ersucht, an der Badestelle Schmöckwitz und bei Bedarf auch an anderen öffentlichen Natur-Badestellen im Bezirk in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass Natur-Badestellen zumindest in der Badesaison für Hunde tabu sind. Die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sollte stärker als bisher kontrolliert werden.

 

 

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 31.10.2019 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:3:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen, insbesondere Forsten, dafür einzusetzen, an der Badestelle Schmöckwitz und bei Bedarf auch an anderen ausgewiesenen öffentlichen Natur-Badestellen im Bezirk in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass solche zumindest in der Badesaison für Hunde untersagt sind.


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 3; Enthaltung: 0.

 
 

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