Auszug - Zeitlich begrenzte Parkerlaubnis in der Lindenstraße
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Lindenstraße (Dammvorstadt) nach der Abfahrt Dammbrücke in Fahrtrichtung Bahnhofstraße ungefähr ab der Höhe der katholischen Gemeinde St. Josef bis zu einem sicheren Abstand zur Kreuzung Lindenstraße / Ecke Bahnhofstraße sonntags zeitlich begrenzt von ca. 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr das Parken offiziell gestattet wird. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Die Beschlussempfehlung des A. f. TiefOrd ist somit angenommen und damit der Antrag der CDU-Fraktion i. g. F. beschlossen.
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