Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Oberschöneweide" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin
Aussprache: Herr BzV Lawrenz (CDU-Fraktion), Frau BzV Schmitz (SPD-Fraktion), Herr BzV Zellmer (Fraktion B'90Grüne), Herr BzV Welters (Fraktion DIE LINKE), Herr BzV Hinz (CDU-Fraktion) mit Zwischenfrage der Frau BzV Schmitz (SPD-Fraktion), Herr BzStR Hölmer. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Soziale Erhaltungsverordnung“) für das Gebiet „Oberschöneweide“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin; einschließlich der baulichen Prüfkriterien und des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 13; Enthaltung: 5.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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