Auszug - Wasserturm Altglienicke
Nachfragen. Herr Schmidt: Wie bewertet das BA die Rücktrittsäußerung
des Investors in der Presse? Gibt es schon einen Termin für die frühzeitige
Bürgerbeteiligung? BzStR Herr Dr. Schmitz: Es besteht kein Rücktrittsrecht
im Kaufvertrag, der Kaufpreis ist auch bereits geflossen. Das ginge nur, wenn
der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages klagen würde. Dafür liegen aber
seitens des BA keine begründeten Voraussetzungen vor. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde abgesagt, weil es noch Klärungsbedarf gibt. Es liegt
am Vorhabenträger selbst, wie schnell das geht. Über den B-Plan entscheidet die
BVV. Er hat dem Eigentümer geraten, vor dem Verfahren Träger öffentlicher
Belange das Vorhaben in den Fraktionen vorzustellen. Es kann noch nicht
abgeschätzt werden, wann es zu einer terminlichen Vereinbarung kommt. Der BzVV stellt fest, dass mit den Nachfragen die
Große Anfrage beantwortet ist. |
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