Auszug - Koordinierungsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust
Der Antrag auf Errichtung einer Koordinierungsstelle zur Vermeidung von Wohnungsverlust wurde vertagt. Der Antrag ist sachlich nicht notwendig und es gibt keine Wohnungen. Die Sozialämter haben die gesetzliche Pflicht, Asylbewerbern bei der Wohnungssuche zu helfen. Es wurde ausführliches Informationsmaterial ausgegeben. |
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