Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 25.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0814 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

Der BzVV verweist auf die großzügigste Regelung Berlin hin (45 Minuten Zeit für die Bürgerfragestunde) und bittet von Befall oder Zwischenrufen abzusehen

Der BzVV verweist auf die großzügigste Regelung Berlin hin (45 Minuten Zeit für die Bürgerfragestunde) und bittet von Befall oder Zwischenrufen abzusehen.

 

 

BF 78/VI   Frank Fülter                        Thema: Ampelschaltung Lindenstr./Joachimstr.

Herr Fülter ist nicht erschienen. Die Frage entfällt daher.

 

BF 81/VI   Andreas Ritter                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider, in Vertretung für Frau BzBmin Schöttler: Zu 2.: In der GO des Steuerungsausschusses im Liegenschaftsfonds ist nicht definiert, eine Sondersitzung einzuberufen. Die Sondersitzung fand trotzdem nach Beschluss in der BVV, nachdem Herr Lippmann selbst im Liegenschaftsfonds den Konflikt noch mal dargestellt und angeregt hat, im Steuerungsausschuss dazu zu diskutieren, statt. Nach heutigem Stand ist durch die federführende Senatsverwaltung für Finanzen dies für nichtig erklärt worden und hat es uns schriftlich mitgeteilt, dass sie das für verzichtbar halten. Am 02.09. teilte Herr Staatssekretär Teichert (SenFin) mit, dass sie am 03.09. beurkunden werden. Für ihn wird ersichtlich, dass es sich hier um ein Verfahren handelt, welches eine abrupte Abkehr von einem bisher üblichen, vernünftigen Zusammenarbeiten darstellt. Was ist hier der Hintergrund? Nachdem ihm heute bekannt ist, wer sich alles an der Ausschreibung beteiligt hat, welche Summen da in Rede stehen, muss man hier schon sagen, hat sich einzig und allein der fiskalische Blick durchgesetzt hat. Man hat nicht mal ernsthaft mit Bietern geredet, die sich an den Gegebenheiten orientiert haben, nämlich dass diese Fläche nach wie vor in Teilen – ich sage ausdrücklich in Teilen – für den Sport gewidmet ist und dass sie eben in dem Zustand ist, wie sie ist. Der Unterschied zwischen 1,3 Mio. und 6,3 Mio. sei ausschlaggebend gewesen. Trotzdem haben wir uns an alle in diesem Steuerungsausschuss sitzenden Verwaltungen, sprich Senatoren, an Herrn Wolf, Frau Junge-Reiher und Herrn Sarrazin gewandt. Auf diese drei Schreiben habe man bis heute keine Antwort. Er habe auch bis heute noch nicht den Kaufvertrag vorliegen. Aber woher kann man denn jetzt in dieser Auseinandersetzung noch Optimismus nehmen. Zu diesem Grundstück gibt es eine langjährige Diskussion und auch gescheiterte Entscheidungen – unter anderem auch ein ihm vorliegender Verkaufsvertragsentwurf, der einen bestimmten Text in sich hat. Der aus seiner Sicht nicht rechtfertigt, dass argumentiert wird, man würde hier einen finanziellen Verlust und einen Vertrauensverlust für das Land Berlin erzeugen. In diesem Entwurf ist eindeutig formuliert, dass der Verkäufer frei ist von jeder Haftung, sollte der Käufer für dieses Grundstück kein Baurecht erhalten. Also ist hier auch keiner zu schädigen und man könnte, wenn man wollte, und dafür werde der Bezirk sich auch weiter einsetzen, diesen Kaufvertrag rückabzuwickeln, ohne dass irgendein Schaden entsteht. Die Hauptargumentationskette ist und war so aufgebaut, wie es in den Beschlüssen der BVV und im BA-Beschluss dargestellt ist, dass dieses Jugendprojekt als ein über den Bezirk hinausgehendes besonders bedeutungsvolles Jugendprojekt betrachtet wird und man es auch im Bezirk behalten wolle und dafür eine besondere Fläche brauche und man sie auch hoffentlich zusammen beschaffen werde. Angefangen hat die intensivere Auseinandersetzung nach der Beschlussfassung in der BVV.

 

BF 82/VI   Lars Glawe                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Die dritte Frage darf er eigentlich formell gar nicht beantworten. Er lehne sich aber mal soweit aus dem Fenster und sage, für Ihre Zwecke ist das Grundstück nutzbar. Mehr ist nicht zu sagen. Zu Frage 1 – eindeutig ja. Ihm ist dieses Gutachten übergeben worden und habe es ins Umweltamt gegeben. Das Umweltamt nimmt wie folgt Stellung: Wir haben es hier mit einem entsprechend zugelassenen Büro zu tun, dementsprechend sind auch die Ergebnisse zu werten. Die Antwort zu Frage 2 lautet, der Aussage im Gutachten kann gefolgt werden. Die getroffenen Aussagen sind korrekt. In dem Gutachten wurden 2 Varianten für den täglichen Trainingsbetrieb schalltechnisch untersucht – Variante 1: Aufstellung der Sportanlagen im östlichen Teil der Anlage und Variante 2 – Aufstellung der Sportanlagen im westlichen Teil der Anlage. Als maßgebliche Immissionsorte sind Wohnhäuser in der Lindenstraße 2, im
Eiselenweg 3-22 und im Angersteinweg 2-4 ausgewiesen. Es wird in der Prognose angenommen, dass alle Anlagen in der Nutzungszeit des Mellow-Parks in der Zeit von 14.00 – 21.00 Uhr, in der Ferienzeit von 12.00 – 21.00 Uhr immer zu 100 % ausgelastet sind. Nach Variante 1 werden die nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zulässigen Richtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) in der Tageszeit außerhalb von Ruhezeiten und von 50 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Die ermittelten Beurteilungspegel liegen mindestens 1 – 13 dB(A) unterhalb der zulässigen Richtwerte. Nach Variante 2 werden die nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zulässigen Richtwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) in der Tageszeit außerhalb von Ruhezeiten eingehalten. Die ermittelten Beurteilungspegel unterschreiten den Richtwert um 6 – 11 dB. Innerhalb der Ruhezeiten wird der Beurteilungspegel in der Mittagsruhezeit, im Ferienbetrieb an 3 Immissionsorten um 1 dB geringfügig überschritten, an 4 Immissionsorten gerade eingehalten und an einem Immissionsort um 4 dB unterschritten. Im Gutachten werden Hinweise zur Lärmminderung bei der  Aufstellung von Rampen gegeben. Das ist auch sehr zu begrüßen. Im Gutachten wurde unserer Meinung nach keine Aufstellung von Musikanlagen im Normalbetrieb betrachtet. Falls solche Musikanlagen aufgestellt werden, sind diese so einzupegeln und zu limitieren, dass die berechneten Beurteilungspegel durch die Nutzung der Sportanlagen nicht erhöht werden. Das ist jetzt auch so.

 

BF 83/VI   Volker Vorndamme                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Zu 1. Eindeutig Ja. Dieses Thema wird auch Tagesordnungspunkt in der einberufenen Arbeitsgruppe, die am 2. Oktober 2008 das erste Mal tagt, sein. Wo passend zum Konzept für das Gesamtgrundstück an der Wuhlheide natürlich ein Szenarium entwickelt werden muss - in welchen Teilabschnitten, in welchen Zeitabläufen, sämtliche Umzüge, die damit im Zusammenhang stehen, vonstatten gehen können. Er habe immer deutlich erklärt, dass er eine Symbiose sehe zwischen der bezirklichen Einrichtung und dem Mellow-Park und dann ist es auch logisch, gemeinsam  zu beraten und zu beschließen, wie man mit beiden zusammen umgeht.

Zu 2. Auch hier ein eindeutiges Ja. Für die öffentliche Einrichtung besteht keine Gefahr.

Zu 3. Das Bezirksamt hat sich in mehreren Gesprächen mit der Grundstückeigentümerin sowohl im Rahmen vereinbarter Gesprächstermine wie auch telefonisch, zuletzt am 18. September 2008, für eine weitere Sicherung des Mellow-Parks auf der derzeitigen Fläche eingesetzt. Die Grundstückeigentümerin vertrat dabei stets die Position, dass eine Rücknahme der Kündigung zum 31.12.2008 nicht in Frage komme und von Ihr auch nicht diskutiert werde. Eine Verlagerung des Mellow-Parks auf dem TLG Areal wurde infolge eines Gespräches im Juni 2008 zwar geprüft aber ebenfalls von der Grundstückeigentümerin abschlägig beschieden. Erfolg hatten die Bemühungen des Bezirksamtes insoweit, dass die Grundstückseigentümerin einer Nutzung über den Termin 31.12.2008 hinaus letztlich zustimmte, es aber auf „wenige Monate beschränkt“ und an folgende Bedingungen knüpft: 1. Ein neuer Standort für den Mellow-Park steht definitiv fest, 2. der Zeitpunkt der Verlagerung ist eindeutig geklärt, 3. es gibt eine realistische und nachvollziehbare Planung für die Verlagerung. Da schließt sich der Kreis, dass wird Thema der Arbeitsgruppe sein.

 

BF 84/VI   Torsten Hohlfeld Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Zu 1: Nein, eine alleinige Finanzierung durch das Bezirksamt wird auch in Zukunft nicht möglich sein. Die Gewinnung von Drittmitteln wird weiterhin erforderlich sein. Wer die Ausmaße kennt, weiß, dass dies bei weitem den Etat im Jugendbereich überschreiten würde und andere Jugendarbeit im Bezirk nicht mehr möglich sein würde. Damit ist klar zu 2., dass dieses ein sehr wichtiges Kriterium bei der Einschätzung von weiteren Grundstücken war und ist, die in der Vergangenheit angeboten wurden. Über die Frage der Kompetenz kann man sich mit Sicherheit streiten, dass BA-Kollegium in Gänze hat jeweils abgewogen, ob ein angebotenes Grundstück aus seiner Sicht geeignet ist und erst dann das Angebot gemacht. Er sage noch mal deutlich, das Angebot aus der Alfred-Randt-Straße kam nicht aus dem Bezirk. Das war ein nicht nachvollziehbares Angebot vom Liegenschaftsfonds. Davon hat sich das Bezirksamt deutlich distanziert und war überzeugt, dass die vom Bezirk angebotenen Grundstücke dem Anforderungsprofil des ALL eins e.V. am ehesten entsprochen haben.

 

BF 85/VI   Jens Werner                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Ja, dem BA ist der hinterfragte Beschluss bekannt. Herr Werner habe diesen ja freundlicher Weise nach der Mitgliederversammlung sofort versandt und damit allen ohne großen Zeitverlust sofort bekannt gemacht.

Zu 2. Im Wesentlichen ja. Es gibt aber im Detail kleine Unterschiede. Zum damaligen Zeitpunkt war die Situation noch nicht so prekär wie sie jetzt ist. Die Zeit ist vorangeschritten und der Handlungsdruck größer geworden und diese Einigung bzw. dieses Gespräch hat im Ergebnis eine Prioritätenliste von Grundstücken. Wir haben uns jetzt auf ein Grundstück fokussiert, (das ist dieser Detailunterschied), weil wir nicht mehr mehrere Grundstücke parallel angehen, sondern in Übereinstimmung mit allen Beteiligten gesagt haben, Grundstück an der Wuhlheide 250 bis 270.

Zu 3. Eine Zwischennutzung ist nicht möglich und wird auch nicht angestrebt, weil sie weitere Probleme schaffen würde. Man wolle eine vernünftige Lösung haben, die nicht wieder irgendeine Art von Zwischennutzung in sich birgt, weil man dann wieder vor der gleichen Problematik stehen würde. Die Lösung, die man jetzt erarbeite, die gefunden werden muss, muss eine Dauerhafte sein.

 

Nachfrage vom Fragesteller Herrn Werner:

Zur 2. Frage: Stand das Grundstück Paul-Zobel-Sportanlage auf Platz 1 der Prioritätenliste?

Zur 3. Frage: Nach Aussage des BzStR ist es nicht möglich und nicht gewollt – das finde er fragwürdig. Der Verein habe im nächsten Jahr die Chance, einen großen internationalen Wettbewerb auszutragen – dazu brauche man eine große Fläche und die Fläche bietet sich ideal an. Der Bezirk sollte doch auch ein Interesse daran haben, einen internationalen Wettkampf in den Bezirk zu holen.

Herr BzStR Retzlaff: Ja, natürlich stand das Grundstück Straße an der Wuhlheide auf Platz 1. Die anderen Grundstücke sind jetzt nicht im Gespräch. Diese Veranstaltung von der sie sprachen – natürlich wäre es schön, wenn sie durch ALL eins e.V. initiiert, organisiert im Bezirk stattfindet. Das steht aber nicht im Widerspruch dazu, dass der Bezirk keine Zwischennutzung wolle. Der Verein solle schon die Dauernutzung auf diesem Grundstück haben und dann diese Veranstaltung auch stattfinden lassen können. Das ist eine größere Sicherheit, als wenn er ihnen vorgaukeln würde, mit einer Zwischennutzung hätte man ein Problem bewältig. Er halte eine Zwischennutzung für den völlig falschen Weg. Wenn es dieses Grundstück ist, welches alle Beteiligten wollen, warum sollte man dann eine Zwischennutzung angehen, wenn man eine Dauerlösung wolle.

Herr BzStR Herr Schneider: Es ist gegenwärtig leider so, obwohl ihm leider dieser Vertrag nicht vorliegt, dass das Grundstück nicht mehr dem Land Berlin gehört. Deshalb habe der Bezirk keinen Zugriff und befindet sich in der Auseinandersetzung zu diesem Kaufvertrag. man könne dem Verein zurzeit das Grundstück nicht geben, weil man nicht darauf nicht zugreifen dürfe. Man würde das Recht eines Dritten verletzen. Wenn die Situation sich auflöst, entkrampft, dann müsse man keine Zwischennutzung mehr haben.

 

BF 86/VI   Robert Wiedemann                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Zu 1. Zum Konzept Mellowpark/ALL eins e.V. liegen sowohl zu der Standortfrage und des jährlichen Zuwendungsverfahrens mehrere positive fachliche Stellungnahmen des Jugendamtes vor.

Zu 2. Es gibt eine ausführliche fachliche Stellungnahme des Jugendamtes zur Eignung des Grundstückes an der Wuhlheide 250-270 für das Projekt Mellowpark/ALL eins e.V.

Zu 3. Er persönlich habe am 27.08.2008 eine fachliche Richtigstellung und das ihm vom Mellowpark überreichte 1. Konzept des ALL eins e.V.- nach dem unsäglichen Schreiben, er zitiere nur kurz: Der Mellowpark würde nur 3000 qm nutzen ... und noch mehr Merkwürdigkeiten standen in diesem Schreiben – an die Staatssekretärin geschickt.

Zum zweiten Teil der 3. Frage: Er kann die Bewertung nicht vornehmen. Nach seiner Überzeugung muss er davon ausgehen, wenn alle Beteiligten alles gelesen hätten und Vorort gewesen wären, hätte es zu einer solchen fatalen Fehlbeurteilung gar nicht kommen können und dürfen.

Der BzVV bittet Herrn Werner, die Demonstranten unten etwas zu beruhigen.

Herr Wiedemann bittet um die Bereitstellung der Stellungnahme vom Jugendamt zur 2. Frage für die Bezirksverordneten und die Mitglieder vom Mellowpark.

 

Herrn BzStR Retzlaff sichert dies zu.

 

BF 87/VI   Stephan Schulze-Fröhlich            Thema:            Schließung der Köpenicker Polizeistandorte Karl- und Bölschestraße und Ersatz durch einen Neubau in der Wassersportallee

Beantwortung für die BVV durch Herrn Groos, Ausschussvorsitzender für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform:

Zur 1. Frage: Der BVV ist seit längerem bekannt, dass eine Umstrukturierung der Polizeistandorte aus den zwei Köpenicker Standorten, die es ja formal jetzt schon nicht mehr sind, sondern nur noch praktisch – einer werden wird. Der BVV ist über die Haushaltsausschusssitzung vom 16.04.2008 bekannt, dass nicht nur der Standort Friedrichhagen aufgegeben wird, sondern auch nicht mehr verfolgt wird, die Belegung des Standortes Karlstraße auszubauen und zu erhalten. Der Standort Wassersportallee ist ihm zumindest erst seit kurzer Zeit bekannt und weder die BVV noch der Haushaltsausschuss oder ein anderer Ausschuss haben sich zum Standort Wassersportallee explizit positioniert. Was von der BVV erwartet werden könne an Einflussnahme – dass sie sich mit der Frage, ob die Polizei an den Standort Wassersportallee ziehen wird, beschäftigen wird. Dazu werde man auch die Polizei, wie schon im April in den Haushaltsausschuss, einladen. Er warne aber vor zu großen Erwartungen an die direkte Einflussnahme der BVV. Mehr als die eigenen Vorstellungen zu artikulieren und zu appellieren und dass diese zur Kenntnis genommen werden, sollte man nicht erwarten.

Zur 2. Frage: Diese Frage habe er schon indirekt mitbeantwortet. Die BVV hat sich noch nicht mit der Frage des exakten Standortes befasst.

Zur 3. Frage: Am 16.04.2008, als man Gäste aus der Polizeidirektion 6 im Haushaltsausschuss hatte, wurde dem Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass mit der Reduzierung der Standorte von zwei auf einen, keine Personaleinsparungen und keine Verringerung der Zahl der Kontaktbereichsbeamten verbunden sei. Dieses würde durch Verschiebungen bei den Mitarbeitern aufgefangen werden. Das sind die Informationen, die der Haushaltsausschuss erhalten hat.

 

BF 88/VI   Florian Korbella                        Thema: Brücke 7 e. V.

Anmerkung vom BzVV: Zur Klarstellung, weder die BzBmin noch der BzVV können mit den in der Fragestellung genannten bezirklichen Repräsentanten gemeint gewesen sein, da sie sich nicht diesbezüglich geäußert haben.

Beantwortung durch Frau BzBmin Schöttler: Das BA Treptow-Köpenick ist weiter daran interessiert, das Miet- und Nutzungsverhältnis mit der Brücke 7 e.V. auf einer sachlichen Grundlage zu ordnen und zu beenden. Es hat hierbei die Interessen des Landes Berlins als Grundstückseigentümer zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Interesse an einer ordnungsgemäßen Einhaltung des Vertrages. Politische Erwägungen und Haltungen spielen in dieser Angelegenheit keine Rolle.

Nachfrage von Herrn Korbella: Kann sich das BA des Vorwurfes erwehren, dass, wie beispielsweise heute sehr deutlich wird, die Vernachlässigung der Jugend im BA Treptow-Köpenick inzwischen symptomatisch erscheint, obwohl wir alle lautstark ums Überleben und gegen die Kündigung kämpfen?

BzVV: Es heißt Nachfrage. Der Fragesteller könne jetzt nicht neue Statements und Unterstellungen verbreiten.

 

BF 89/VI  Ivo Arndt                        Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Bei ihm ist es üblich, dass er aus seiner Arbeit Konzsequenzen und Ergebnisse ziehe. Er gehe in dieser Situation davon aus, dass das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird. Sollte der Umzug scheitern und auf sein alleiniges Handeln fußen, dann werde er natürlich über Konsequenzen, welcher Art auch immer, nachdenken. E sage noch einmal deutlich: „Ich gehe nicht von einem Scheitern aus.“ Sollte es doch zu einem Scheitern kommen, erwarte er von allen anderen, die an diesem Prozess beteiligt sind und waren, dieselben Konsequenz und zwar auf allen Seiten.

 

Der BzVV erklärt die Bürgerfragestunde für beendet. Ein Dankeschön für die Diszipliniertheit, und um Nachfragen vorzubeugen, es ist tatsächlich eine partielle Drehgenehmigung erteilt worden.

 


 
 

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