Auszug - Bürgerfragestunde
Der BzVV verweist auf
die großzügigste Regelung Berlin hin (45 Minuten Zeit für die
Bürgerfragestunde) und bittet von Befall oder Zwischenrufen abzusehen. BF 78/VI
Frank Fülter Thema: Ampelschaltung Lindenstr./Joachimstr. Herr Fülter ist nicht erschienen. Die Frage entfällt
daher. BF 81/VI
Andreas Ritter Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider, in
Vertretung für Frau BzBmin Schöttler:
Zu 2.: In der GO des Steuerungsausschusses im Liegenschaftsfonds ist nicht
definiert, eine Sondersitzung einzuberufen. Die Sondersitzung fand trotzdem
nach Beschluss in der BVV, nachdem Herr Lippmann selbst im Liegenschaftsfonds
den Konflikt noch mal dargestellt und angeregt hat, im Steuerungsausschuss dazu
zu diskutieren, statt. Nach heutigem Stand ist durch die federführende
Senatsverwaltung für Finanzen dies für nichtig erklärt worden und hat es uns
schriftlich mitgeteilt, dass sie das für verzichtbar halten. Am 02.09. teilte
Herr Staatssekretär Teichert (SenFin) mit, dass sie am 03.09. beurkunden
werden. Für ihn wird ersichtlich, dass es sich hier um ein Verfahren handelt,
welches eine abrupte Abkehr von einem bisher üblichen, vernünftigen Zusammenarbeiten
darstellt. Was ist hier der Hintergrund? Nachdem ihm heute bekannt ist, wer
sich alles an der Ausschreibung beteiligt hat, welche Summen da in Rede stehen,
muss man hier schon sagen, hat sich einzig und allein der fiskalische Blick
durchgesetzt hat. Man hat nicht mal ernsthaft mit Bietern geredet, die sich an
den Gegebenheiten orientiert haben, nämlich dass diese Fläche nach wie vor in
Teilen – ich sage ausdrücklich in Teilen – für den Sport gewidmet ist und dass
sie eben in dem Zustand ist, wie sie ist. Der Unterschied zwischen 1,3 Mio. und
6,3 Mio. sei ausschlaggebend gewesen. Trotzdem haben wir uns an alle in diesem
Steuerungsausschuss sitzenden Verwaltungen, sprich Senatoren, an Herrn Wolf,
Frau Junge-Reiher und Herrn Sarrazin gewandt. Auf diese drei Schreiben habe man
bis heute keine Antwort. Er habe auch bis heute noch nicht den Kaufvertrag
vorliegen. Aber woher kann man denn jetzt in dieser Auseinandersetzung noch
Optimismus nehmen. Zu diesem Grundstück gibt es eine langjährige Diskussion und
auch gescheiterte Entscheidungen – unter anderem auch ein ihm vorliegender
Verkaufsvertragsentwurf, der einen bestimmten Text in sich hat. Der aus seiner
Sicht nicht rechtfertigt, dass argumentiert wird, man würde hier einen
finanziellen Verlust und einen Vertrauensverlust für das Land Berlin erzeugen.
In diesem Entwurf ist eindeutig formuliert, dass der Verkäufer frei ist von
jeder Haftung, sollte der Käufer für dieses Grundstück kein Baurecht erhalten.
Also ist hier auch keiner zu schädigen und man könnte, wenn man wollte, und
dafür werde der Bezirk sich auch weiter einsetzen, diesen Kaufvertrag
rückabzuwickeln, ohne dass irgendein Schaden entsteht. Die
Hauptargumentationskette ist und war so aufgebaut, wie es in den Beschlüssen
der BVV und im BA-Beschluss dargestellt ist, dass dieses Jugendprojekt als ein
über den Bezirk hinausgehendes besonders bedeutungsvolles Jugendprojekt
betrachtet wird und man es auch im Bezirk behalten wolle und dafür eine
besondere Fläche brauche und man sie auch hoffentlich zusammen beschaffen
werde. Angefangen hat die intensivere Auseinandersetzung nach der
Beschlussfassung in der BVV. BF 82/VI Lars Glawe Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Die dritte Frage darf er eigentlich formell gar nicht
beantworten. Er lehne sich aber mal soweit aus dem Fenster und sage, für Ihre
Zwecke ist das Grundstück nutzbar. Mehr ist nicht zu sagen. Zu Frage 1 –
eindeutig ja. Ihm ist dieses Gutachten übergeben worden und habe es ins
Umweltamt gegeben. Das Umweltamt nimmt wie folgt Stellung: Wir haben es hier
mit einem entsprechend zugelassenen Büro zu tun, dementsprechend sind auch die
Ergebnisse zu werten. Die Antwort zu Frage 2 lautet, der Aussage im Gutachten kann
gefolgt werden. Die getroffenen Aussagen sind korrekt. In dem Gutachten wurden
2 Varianten für den täglichen Trainingsbetrieb schalltechnisch untersucht –
Variante 1: Aufstellung der Sportanlagen im östlichen Teil der Anlage und
Variante 2 – Aufstellung der Sportanlagen im westlichen Teil der Anlage. Als
maßgebliche Immissionsorte sind Wohnhäuser in der Lindenstraße 2, im BF 83/VI
Volker Vorndamme Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn
BzStR Retzlaff: Zu 1. Eindeutig Ja. Dieses Thema wird auch Tagesordnungspunkt in der
einberufenen Arbeitsgruppe, die am 2. Oktober 2008 das erste Mal tagt, sein. Wo
passend zum Konzept für das Gesamtgrundstück an der Wuhlheide natürlich ein
Szenarium entwickelt werden muss - in welchen Teilabschnitten, in welchen
Zeitabläufen, sämtliche Umzüge, die damit im Zusammenhang stehen, vonstatten
gehen können. Er habe immer deutlich erklärt, dass er eine Symbiose sehe
zwischen der bezirklichen Einrichtung und dem Mellow-Park und dann ist es auch
logisch, gemeinsam zu beraten und
zu beschließen, wie man mit beiden zusammen umgeht. Zu 2. Auch hier ein eindeutiges
Ja. Für die öffentliche Einrichtung besteht keine Gefahr. Zu 3. Das Bezirksamt hat sich in
mehreren Gesprächen mit der Grundstückeigentümerin sowohl im Rahmen
vereinbarter Gesprächstermine wie auch telefonisch, zuletzt am 18. September
2008, für eine weitere Sicherung des Mellow-Parks auf der derzeitigen Fläche
eingesetzt. Die Grundstückeigentümerin vertrat dabei stets die Position, dass
eine Rücknahme der Kündigung zum 31.12.2008 nicht in Frage komme und von Ihr
auch nicht diskutiert werde. Eine Verlagerung des Mellow-Parks auf dem TLG
Areal wurde infolge eines Gespräches im Juni 2008 zwar geprüft aber ebenfalls
von der Grundstückeigentümerin abschlägig beschieden. Erfolg hatten die
Bemühungen des Bezirksamtes insoweit, dass die Grundstückseigentümerin einer
Nutzung über den Termin 31.12.2008 hinaus letztlich zustimmte, es aber auf
„wenige Monate beschränkt“ und an folgende Bedingungen knüpft: 1. Ein neuer
Standort für den Mellow-Park steht definitiv fest, 2. der Zeitpunkt der
Verlagerung ist eindeutig geklärt, 3. es gibt eine realistische und
nachvollziehbare Planung für die Verlagerung. Da schließt sich der Kreis, dass
wird Thema der Arbeitsgruppe sein. BF 84/VI
Torsten Hohlfeld Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn
BzStR Retzlaff: Zu 1: Nein,
eine alleinige Finanzierung durch das Bezirksamt wird auch in Zukunft nicht
möglich sein. Die Gewinnung von Drittmitteln wird weiterhin erforderlich sein.
Wer die Ausmaße kennt, weiß, dass dies bei weitem den Etat im Jugendbereich
überschreiten würde und andere Jugendarbeit im Bezirk nicht mehr möglich sein
würde. Damit ist klar zu 2., dass dieses ein sehr wichtiges Kriterium bei der
Einschätzung von weiteren Grundstücken war und ist, die in der Vergangenheit
angeboten wurden. Über die Frage der Kompetenz kann man sich mit Sicherheit
streiten, dass BA-Kollegium in Gänze hat jeweils abgewogen, ob ein angebotenes
Grundstück aus seiner Sicht geeignet ist und erst dann das Angebot gemacht. Er
sage noch mal deutlich, das Angebot aus der Alfred-Randt-Straße kam nicht aus
dem Bezirk. Das war ein nicht nachvollziehbares Angebot vom Liegenschaftsfonds.
Davon hat sich das Bezirksamt deutlich distanziert und war überzeugt, dass die
vom Bezirk angebotenen Grundstücke dem Anforderungsprofil des ALL eins e.V. am ehesten entsprochen haben. BF 85/VI
Jens Werner Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn
BzStR Retzlaff: Ja, dem BA ist
der hinterfragte Beschluss bekannt. Herr Werner habe diesen ja freundlicher
Weise nach der Mitgliederversammlung sofort versandt und damit allen ohne
großen Zeitverlust sofort bekannt gemacht. Zu 2. Im Wesentlichen ja. Es gibt aber im Detail
kleine Unterschiede. Zum damaligen Zeitpunkt war die Situation noch nicht so
prekär wie sie jetzt ist. Die Zeit ist vorangeschritten und der Handlungsdruck
größer geworden und diese Einigung bzw. dieses Gespräch hat im Ergebnis eine
Prioritätenliste von Grundstücken. Wir haben uns jetzt auf ein Grundstück
fokussiert, (das ist dieser Detailunterschied), weil wir nicht mehr mehrere
Grundstücke parallel angehen, sondern in Übereinstimmung mit allen Beteiligten
gesagt haben, Grundstück an der Wuhlheide 250 bis 270. Zu 3. Eine Zwischennutzung ist nicht möglich und wird
auch nicht angestrebt, weil sie weitere Probleme schaffen würde. Man wolle eine
vernünftige Lösung haben, die nicht wieder irgendeine Art von Zwischennutzung
in sich birgt, weil man dann wieder vor der gleichen Problematik stehen würde.
Die Lösung, die man jetzt erarbeite, die gefunden werden muss, muss eine
Dauerhafte sein. Nachfrage vom Fragesteller Herrn Werner: Zur 2. Frage: Stand das Grundstück
Paul-Zobel-Sportanlage auf Platz 1 der Prioritätenliste? Zur 3. Frage: Nach Aussage des BzStR ist es nicht
möglich und nicht gewollt – das finde er fragwürdig. Der Verein habe im
nächsten Jahr die Chance, einen großen internationalen Wettbewerb auszutragen –
dazu brauche man eine große Fläche und die Fläche bietet sich ideal an. Der
Bezirk sollte doch auch ein Interesse daran haben, einen internationalen
Wettkampf in den Bezirk zu holen. Herr BzStR Retzlaff: Ja, natürlich stand das Grundstück Straße an der Wuhlheide auf Platz
1. Die anderen Grundstücke sind jetzt nicht im Gespräch. Diese Veranstaltung
von der sie sprachen – natürlich wäre es schön, wenn sie durch ALL eins e.V.
initiiert, organisiert im Bezirk stattfindet. Das steht aber nicht im
Widerspruch dazu, dass der Bezirk keine Zwischennutzung wolle. Der Verein solle
schon die Dauernutzung auf diesem Grundstück haben und dann diese Veranstaltung
auch stattfinden lassen können. Das ist eine größere Sicherheit, als wenn er
ihnen vorgaukeln würde, mit einer Zwischennutzung hätte man ein Problem bewältig.
Er halte eine Zwischennutzung für den völlig falschen Weg. Wenn es dieses
Grundstück ist, welches alle Beteiligten wollen, warum sollte man dann eine
Zwischennutzung angehen, wenn man eine Dauerlösung wolle. Herr BzStR Herr Schneider: Es ist gegenwärtig leider so, obwohl ihm leider
dieser Vertrag nicht vorliegt, dass das Grundstück nicht mehr dem Land Berlin
gehört. Deshalb habe der Bezirk keinen Zugriff und befindet sich in der
Auseinandersetzung zu diesem Kaufvertrag. man könne dem Verein zurzeit das
Grundstück nicht geben, weil man nicht darauf nicht zugreifen dürfe. Man würde
das Recht eines Dritten verletzen. Wenn die Situation sich auflöst, entkrampft,
dann müsse man keine Zwischennutzung mehr haben. BF 86/VI
Robert Wiedemann Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn
BzStR Retzlaff: Zu 1. Zum
Konzept Mellowpark/ALL eins e.V. liegen sowohl zu der Standortfrage und des
jährlichen Zuwendungsverfahrens mehrere positive fachliche Stellungnahmen des
Jugendamtes vor. Zu 2. Es gibt eine ausführliche fachliche
Stellungnahme des Jugendamtes zur Eignung des Grundstückes an der Wuhlheide
250-270 für das Projekt Mellowpark/ALL eins e.V. Zu 3. Er persönlich habe am 27.08.2008 eine fachliche
Richtigstellung und das ihm vom Mellowpark überreichte 1. Konzept des ALL eins
e.V.- nach dem unsäglichen Schreiben, er zitiere nur kurz: Der Mellowpark
würde nur 3000 qm nutzen ... und noch mehr Merkwürdigkeiten standen in
diesem Schreiben – an die Staatssekretärin geschickt. Zum zweiten Teil der 3. Frage: Er kann die Bewertung
nicht vornehmen. Nach seiner Überzeugung muss er davon ausgehen, wenn alle
Beteiligten alles gelesen hätten und Vorort gewesen wären, hätte es zu einer
solchen fatalen Fehlbeurteilung gar nicht kommen können und dürfen. Der BzVV bittet Herrn Werner, die Demonstranten
unten etwas zu beruhigen. Herr Wiedemann bittet um die Bereitstellung der
Stellungnahme vom Jugendamt zur 2. Frage für die Bezirksverordneten und die
Mitglieder vom Mellowpark. Herrn BzStR Retzlaff sichert dies zu. BF 87/VI
Stephan Schulze-Fröhlich Thema: Schließung
der Köpenicker Polizeistandorte Karl- und Bölschestraße und Ersatz durch einen
Neubau in der Wassersportallee Beantwortung für die BVV durch
Herrn Groos, Ausschussvorsitzender für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform: Zur 1. Frage: Der BVV ist seit
längerem bekannt, dass eine Umstrukturierung der Polizeistandorte aus den zwei
Köpenicker Standorten, die es ja formal jetzt schon nicht mehr sind, sondern
nur noch praktisch – einer werden wird. Der BVV ist über die Haushaltsausschusssitzung
vom 16.04.2008 bekannt, dass nicht nur der Standort Friedrichhagen aufgegeben
wird, sondern auch nicht mehr verfolgt wird, die Belegung des Standortes
Karlstraße auszubauen und zu erhalten. Der Standort Wassersportallee ist ihm zumindest
erst seit kurzer Zeit bekannt und weder die BVV noch der Haushaltsausschuss
oder ein anderer Ausschuss haben sich zum Standort Wassersportallee explizit
positioniert. Was von der BVV erwartet werden könne an Einflussnahme – dass sie
sich mit der Frage, ob die Polizei an den Standort Wassersportallee ziehen
wird, beschäftigen wird. Dazu werde man auch die Polizei, wie schon im April in
den Haushaltsausschuss, einladen. Er warne aber vor zu großen Erwartungen an
die direkte Einflussnahme der BVV. Mehr als die eigenen Vorstellungen zu
artikulieren und zu appellieren und dass diese zur Kenntnis genommen werden,
sollte man nicht erwarten. Zur 2. Frage: Diese Frage habe er
schon indirekt mitbeantwortet. Die BVV hat sich noch nicht mit der Frage des
exakten Standortes befasst. Zur 3. Frage: Am 16.04.2008, als
man Gäste aus der Polizeidirektion 6 im Haushaltsausschuss hatte, wurde dem
Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass mit der Reduzierung der Standorte von
zwei auf einen, keine Personaleinsparungen und keine Verringerung der Zahl der
Kontaktbereichsbeamten verbunden sei. Dieses würde durch Verschiebungen bei den
Mitarbeitern aufgefangen werden. Das sind die Informationen, die der
Haushaltsausschuss erhalten hat. BF 88/VI
Florian Korbella Thema: Brücke 7 e. V. Anmerkung vom BzVV:
Zur Klarstellung, weder die BzBmin noch der BzVV können mit den in der
Fragestellung genannten bezirklichen Repräsentanten gemeint gewesen sein, da
sie sich nicht diesbezüglich geäußert haben. Beantwortung durch
Frau BzBmin Schöttler: Das BA Treptow-Köpenick ist weiter daran interessiert,
das Miet- und Nutzungsverhältnis mit der Brücke 7 e.V. auf einer sachlichen
Grundlage zu ordnen und zu beenden. Es hat hierbei die Interessen des Landes
Berlins als Grundstückseigentümer zu beachten. Dies betrifft insbesondere das
Interesse an einer ordnungsgemäßen Einhaltung des Vertrages. Politische
Erwägungen und Haltungen spielen in dieser Angelegenheit keine Rolle. Nachfrage von Herrn
Korbella: Kann sich das BA des Vorwurfes erwehren, dass, wie beispielsweise heute
sehr deutlich wird, die Vernachlässigung der Jugend im BA Treptow-Köpenick
inzwischen symptomatisch erscheint, obwohl wir alle lautstark ums Überleben und
gegen die Kündigung kämpfen? BzVV: Es heißt Nachfrage.
Der Fragesteller könne jetzt nicht neue Statements und Unterstellungen
verbreiten. BF 89/VI
Ivo Arndt Thema: Umzug Mellow-Park Beantwortung durch Herrn BzStR Retzlaff: Bei ihm ist es üblich, dass er aus seiner Arbeit
Konzsequenzen und Ergebnisse ziehe. Er gehe in dieser Situation davon aus, dass
das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird. Sollte der Umzug scheitern und auf
sein alleiniges Handeln fußen, dann werde er natürlich über Konsequenzen,
welcher Art auch immer, nachdenken. E sage noch einmal deutlich: „Ich gehe
nicht von einem Scheitern aus.“ Sollte es doch zu einem Scheitern kommen,
erwarte er von allen anderen, die an diesem Prozess beteiligt sind und waren,
dieselben Konsequenz und zwar auf allen Seiten. Der BzVV erklärt
die Bürgerfragestunde für beendet. Ein Dankeschön für die Diszipliniertheit,
und um Nachfragen vorzubeugen, es ist tatsächlich eine partielle
Drehgenehmigung erteilt worden. |
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