Nachfragen zur Großen Anfrage V/0909
Auswirkungen der Hartzgesetze auf die soziokulturelle Infrastruktur Treptow-Köpenick
Die nachfolgende Beantwortung der Nachfragen zur Großen Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund, dass bisher noch kein Arbeitsmarktpolitisches Programm des Landes Berlin für das Jahr 2005 vorliegt.
Die Umsetzung der HARTZ IV-Gesetzgebung ist ein intensiv laufender Prozess, der momentan ständigen Veränderungen und Präzisierungen unterliegt.
- Seit der Fragestellung und der ersten Runde der Beantwortung sind mehrere Monate vergangen, etliche Übergangsregelungen greifen in Berlin, z.B. frühere SAM
a) Bestandssicherung für SAM 55+, Verlängerung funktioniert auch 2005 mit 500 Stellen in Berlin
Wie viele im Bezirk?
Antwort:52 Maßnahmen mit 89 AN (nach Information der Agentur für Arbeit Berlin Süd)
b) Struktur-ABM als Übergang mit 400 Stellen in Berlin
Wie viele im Bezirk? Wo und mit welchem Inhalt sind diese Stellen eingerichtet?
Antwort:44 Maßnahmen mit 74 AN = Senioren- und Kinder- bzw. Jugendlichenbetreuung
2.Weitere neue Fragen ergeben sich aus der Initiative für Beschäftigung, die im Oktober 2004 schon greifen soll.
Gibt es damit für den Bezirk Möglichkeiten die Infrastruktur zu erhalten? Welche Möglichkeiten gibt es zukünftig für die qualitative Ausgestaltung der soziokulturellen Infrastruktur der Bezirke?
Antwort:Eine grundsätzliche Beantwortung ist derzeit nicht möglich. Die genannte Initiative für Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigungen (MAE) sowie Jump Plus und AfL werden derzeit fortgeführt.
3.Zu 2.: Den Instrumenten des 2. Arbeitsmarktes wurde in der Antwort ein hoher Stellenwert beigemessen. Können dazu konkrete Projekte benannt werden? Wenn ja, was für Projekte sind es?
Antwort:Derzeit leider nein.
4.Zu 3.: Hat sich das Bezirksamt schon mit Trägern in Verbindung gesetzt, um zu erfahren wie die Träger mit diesen Bedingungen für die Gestaltung vor allem der Qualität zurecht kommen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es? Wenn nein, wann erfolgt es und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Wie nimmt das Bezirksamt Einfluss, um die maximale Laufzeit von ABM nach § 267 SGB III zu ermöglichen?
Antwort:Dies ist Aufgabe des Job-Centers, jedoch erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Bezirksamt und der Agentur für Arbeit.
5.Zu 5.: Ist mit den Strukur-ABM die Angebotspalette gesichert worden? Was ist erhalten? Was ist dennoch weggebrochen?
Antwort:Es wurden alle gewünschten und mit dem Bezirksamt und der Gsub abgesprochenen Maßnahmen für das Jahr 2004 bewilligt. Die Maßnahmen für das Jahr 2005 werden noch verhandelt.
6.Zu 6.: Was ist außer dem LSK-Programm bei der Weiterführung des bezirklichen Beschäftigungsbündnisses ins Leben gerufen worden? Was für andere Maßnahmen? Kann LSK auf weitere Projekte ausgedehnt werden, um die ehrenamtliche Arbeit in gefährdeten Projekten zu stützen?
Antwort: Im Sommer 2002 wurde das Förderinstrument “Wirtschaftsdienliche
Maßnahmen” aufgelegt, finanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Parallel zum LSK-Berlin wurde ab 2003 aus dem ESF das Programm LOS “Lokales Kapital für soziale Zwecke” umgesetzt, das für die Förderung von Kleinmaßnahmen in den Fördergebieten aus der Bund-Länder-Vereinbarung “Die soziale Stadt” (Quartiersmanagement) vorgesehen ist. (Künstlerprojekt Labyrinth in OSW; Träger Lowtec GmbH)
Die LSK –Förderprogrammgestaltung lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausdehnung auf weitere Projekte zu. Bedingung ist, die Mikroprojekte müssen sich einem Förderschwerpunkt des Landes Berlin zuordnen lassen.
Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalts stärken und neue Beschäftigungschancen auf lokaler Ebene eröffnen. Das Programm wendet sich auch an kleinere, lokale Initiativen wie Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften u.ä..
7.Zu 7.: Inwieweit besteht Bereitschaft von Überhangkräften in sozialen Projekten freier Träger tätig zu werden? Ist solch eine Arbeitnehmer-Überlassung rechtliche zulässig bzw. abgesichert?
Welche Vorstellungen gibt es diese Möglichkeit breiter zu nutzen?
Antwort:Nach Auskunft des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP) wurde ein konkretes Interesse an Tätigkeiten bei Freien Trägern bisher noch nicht an das ZeP herangetragen.
Eine Arbeitnehmer-Überlassung ist rechtlich dann zulässig wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgt.
In der nächsten Zeit werden die Personalüberhangkräfte verstärkt zu den Möglichkeiten einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes informiert
8.Zu 8.: Inzwischen neue Erkenntnisse deshalb die Frage 8 bitte neu beantworten.
Antwort:Derzeit ist eine Lösung nicht bekannt.
9.Gibt es bereits konkrete Vorstellungen für Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Mehraufwandsentschädigung (MAE)? Wie wird mit welchen Trägern dabei zusammengearbeitet?
Antwort:- Vertrag über 250 MAE mit dem Bezirksamt
- Vertrag über 7 ABM mit 154 Plätzen für Jugendliche mit bekannten
Trägern, die Erfahrung mit Jugendlichen haben.
Die Verträge sollen im Jahr 2005 erheblich ausgeweitet werden. Genaue Zahlen sind bisher noch nicht bekannt.