Informationen zur Hundehaltung

Family running with dog

Das neue Berliner Hundegesetz

Auf dem Boden liegender Hund blickt auf zusammengerollte Hundeleine

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 das „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ beschlossen. Mit Inkrafttreten der Hundedurchführungsverordnung (HundeG-DVO) vom 18.09.2018 wurden wichtige Neuerungen wie die allgemeine Leinenpflicht, das Ablegen einer Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“), die Benennung von anerkannten Sachverständigen und der Aufbau eines zentralen Hunderegisters gesetzlich geregelt und ab 01.01.2019 in Kraft gesetzt.

Eine Zusammenstellung der Neuregelungen zum „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ (HundeG) finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

Merkblätter

  • Merkblatt zur allgemeinen Leinenpflicht

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (89.7 kB)

  • Merkblatt zu meldepflichtigen Hunden

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (89.8 kB)

Antrag Sachkundebescheinigung

  • Antrag Sachkundebescheinigung

    Antrag auf Erteilung der Sachkundebescheinigung gemäß § 6 Absatz 3 des Hundegesetzes “Hundeführerschein” beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick

    Dieses pdf-Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1001.8 kB)

Informationen zu Hundeausführservice (sog. Dogwalker)

KIEZ und HUND

Berlin ist auch Hauptstadt der Hunde – hier sind mehr als 100.000 Tiere angemeldet. So viele Vierbeiner auf dicht besiedeltem Raum können zu Problemen führen.

Die meisten Hundebesitzer tun alles für ihre Lieblinge und verhalten sich rücksichtsvoll, indem sie die “Hinterlassenschaften” ihres Tieres beseitigen. Dennoch gibt es leider auch viele Hundehalter, die sich trotz der Verpflichtung zur unverzüglichen Beseitigung des Hundekots nicht an die rechtlichen Regelungen halten. Daher wenden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt und klagen über Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen, in Grünanlagen und auf Liegewiesen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern birgt auch gesundheitliche Gefahren für andere Tiere und die Menschen, insbesondere für spielende Kinder!

Die Erfahrungen der Ordnungsämter haben gezeigt, dass der Verschmutzung des öffentlichen Raums nicht allein mit der Ahndung von Verstößen durch Verwarnungs- oder Bußgeldern begegnet werden kann. Hier ist gleichwohl ein gemeinsames Engagement und gegenseitige Rücksichtnahme in der Gesellschaft gefragt. In erster Linie kann jedoch jeder Hundehalter selbst dazu beitragen, dass Mensch und Hund auch in einer Stadt gut miteinander leben können.

Hinweise

Wussten Sie schon?

Hundekot ist nicht nur Ekel erregend, sondern er birgt auch gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier! Die Übertragung von Salmonellen, Spulwürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Sie können Ursache für verschiedene
Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein.

Nehmen Sie Rücksicht!

Denken Sie daran, dass besonders Kinder und Hunde (auch Ihr Hund) durch Hundekot gefährdet sind und nehmen Sie den Hundekot auf. Geeignete Tüten sind im Handel erhältlich und können in jedem Abfallbehälter entsorgt werden.

Übrigens!

Im Stammbereich von Bäumen (Baumscheibe) darf der Hundekot auch nicht liegen bleiben. Die Ausrede „Ist doch Dünger“ gilt nicht, denn Hundekot und -urin fügen den Bäumen ernsthafte Schäden zu.

Schon gewußt?

Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden! Sie ist eine Luxussteuer und wird nicht für die Säuberung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen entrichtet!

Was Sie vermeiden!

Wer die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht unverzüglich beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Dafür kann von den Ordnungsämtern ein Verwarnungsgeld von 35,- Euro oder sogar ein höheres Bußgeld erhoben werden.

Was Sie damit erreichen!

Das Verständnis für Sie und Ihren Hund in unserer Stadt wächst!

Regeln

Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?

Das Hundegesetz, das Grünanlagengesetz, das Straßenreinigungsgesetz und
das Hundesteuergesetz enthalten die Regelungen.

Berliner Hundegesetz
Informationen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Hundesteuer

Die Senatsverwaltung für Finanzen bietet umfangreiche Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung.

Hundefreilauf und Hundeauslauf

Hundefreilauf

In öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gehören Hunde grundsätzlich an die Leine. Dies regelt sowohl das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) als auch das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz).
Besucherinnen und Besucher dürfen sich nicht gestört oder belästigt fühlen. In einigen Fällen besteht sogar ein grundsätzliches Hundeverbot. Doch vor allem auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten, denn die Sicherheit der Kinder hat hier Priorität.

In einigen Grünanlagen gibt es extra ausgewiesene Bereiche, in denen Sie Ihre Vierbeiner ohne Leine frei laufen lassen; sog. Hundefreilaufflächen.

Weiterführende Informationen zum Hundefreilauf und eine Übersicht zu den Hundefreilaufflächen in Grünanlagen befinden sich auf der Internetseite für Stadtentwicklung und Umwelt.

Hundeauslauf

In Berlins Wäldern gilt generell die Leinenpflicht!
Unangeleintes Ausführen von Hunden ist nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet.
Diese Gebiete sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. Auch hier sind einige Regeln zu beachten.