Die gesetzliche Grundlage der Psychiatriekoordination bilden der § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) und der § 9 Abs.2 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Die Psychiatriekoordination ist eine offene Verbindungsstelle für psychiatrische Einrichtungen und Träger, Psychiatrie-Interessierte sowie Psychiatrie-Betroffene zur Verwaltung. Zu den Aufgaben der Psychiatriekoordination gehören u.a.:
- Planung, Steuerung und Vernetzung aller an der psychiatrischen Pflichtversorgung beteiligten Institutionen, Behörden, Leistungserbringern und Verbände für psychisch kranke Menschen/seelisch behinderte Menschen
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen für politische und fachliche Gremien
- Qualitätssicherung und Evaluation der bezirklichen Angebote in der ambulant-komplementären Versorgung
- Moderation des bezirklichen Steuerungsgremiums Psychiatrie/Sucht
- Fachliche Mitwirkung an der Vergabe von Zuwendungsmitteln an freie Träger
- Gremienarbeit in der PSAG Steglitz-Zehlendorf und Geschäftsführung des bezirklichen Psychiatriebeirates
- Öffentlichkeitsarbeit